EZB: Leitfaden zum Gegenparteiausfallrisiko

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat Ende September 2017 den EZB-Leitfaden zur Beurteilung der Wesentlichkeit (ECB guide on materiality assessment - EGMA) von Änderungen und Erweiterungen von Modellen für das Gegenparteiausfallrisiko veröffentlicht. Die Veröffentlichung stellt das Ende der öffentlichen Konsultation dar. Der Leitfaden gibt Hinweise darauf, wie die EZB den bestehenden Rechtsrahmen auszulegen beabsichtigt. Er unterstützt bedeutende Institute, die direkt von der EZB beaufsichtigt werden, bei der eigenen Beurteilung der Wesentlichkeit von Änderungen und Erweiterungen interner Modelle, die für die Berechnung des Gegenparteiausfallrisikos und des Risikos einer Anpassung der Kreditbewertung eines Geschäftspartners verwendet werden. Dabei orientiert er sich so weit wie möglich an den von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) bereits für andere Risikoarten festgelegten Ansätzen.

Gemäß der Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation - CRR) können Finanzinstitute zur Berechnung der Kapitalanforderungen die auf einem internen Modell beruhende Methode (IMM) für das Gegenparteiausfallrisiko und die fortgeschrittene Methode für das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (A-CVA) verwenden. Diese internen Modelle werden hauptsächlich für OTC-Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte verwendet, da die Risikoposition bei diesen Produkten anders berechnet wird als bei einem traditionellen Kredit, bei dem die Risikoposition weitgehend festgelegt ist. Das Ergebnis der Modelle fließt in die Berechnung der Kapitalanforderungen nach Säule 1 für die jeweilige Bank ein. Werden Änderungen und Erweiterungen der beiden Methoden als wesentlich angesehen, müssen sie von den Aufsichtsbehörden genehmigt werden. Die Umsetzung des Leitfadens wird Bestandteil des fortwährenden Dialogs zwischen der Aufsicht und den einzelnen Banken sein. Der Leitfaden soll Banken und Aufsichts behörden bei der laufenden Modellüber wachung sowie bei der Einführung wesentlicher Modelländerungen und dem entsprechenden Genehmigungsverfahren unterstützen. Der Leitfaden und die Feedback-Erklärung, in der die Berücksichtigung der im Lauf der öffentlichen Konsultation eingegangenen Stellungnahmen erläutert wird, sowie die Kommentare der Interessenträger stehen auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht zur Verfügung.

Weitere Artikelbilder

Noch keine Bewertungen vorhanden


X