Feedback-Runde zu internen Modellen

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Die Europäische Zentralbank hat Mitte Dezember 2017 den Entwurf eines EZB-Leitfadens zur Beurteilungsmethodik (EGAM) für die auf einem internen Modell beruhende Methode (Internal Model Method - IMM) und die fortgeschrittene Methode für das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (Advanced Credit Valuation Adjustment Risk - A-CVA) im Zusammenhang mit Gegenparteiausfallrisiken veröffentlicht. In dem Entwurf wird erläutert, wie die EZB-Bankenaufsicht die zur Berechnung des Gegenparteiausfallrisikos herangezogenen internen Modelle bei direkt beaufsichtigten Banken zu beurteilen beabsichtigt.

Außerdem soll der Entwurf diesen Instituten bei der Selbstbeurteilung ihrer IMM- und A-CVA-Methodik helfen. Er stützt sich dabei auf die bereits für andere Risikoarten von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) definierten Ansätze. Der Leitfaden sollte nicht als über den geltenden Rahmen hinausgehend interpretiert werden, den die EU- und nationalen Rechtsvorschriften derzeit vorgeben, und zielt demnach nicht darauf ab, diese zu ersetzen, aufzuheben oder sich darauf auszuwirken.

Gemäß der Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation - CRR) können Finanzinstitute zur Berechnung der Kapitalanforderungen die auf einem internen Modell beruhende Methode für das Gegenparteiausfallrisiko und die fortgeschrittene Methode für das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung verwenden. Diese internen Modelle konzentrieren sich auf außerbörslich gehandelte Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte, da die Risikopositionen bei diesen Produkten - anders als bei herkömmlichen Krediten - während der Laufzeit des Instruments schwanken können und daher anders berechnet werden müssen. Die Ergebnisse dieser Modelle sind ein Input-Parameter für die Berechnung der Säule-1-Eigenmittelanforderungen einer Bank. In dem Leitfaden wird die aufsichtliche Beurteilungsmethodik hinsichtlich der Modellgenehmigung, aber auch im Fall von Änderungen und Erweiterungen von internen Modellen, die Banken zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für das Gegenparteiausfallrisiko verwenden, erläutert.

Feedback kann bis zum 31. März 2018 eingereicht werden. Die Rückmeldungen sollen bei der Weiterentwicklung des Leitfadens berücksichtigt werden. Die maßgeblichen Dokumente - die Entwurfsfassung des Leitfadens und eine Zusammenstellung von Fragen und Antworten - können auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abgerufen werden. Nach einer weiteren Feedback-Runde wird der Leitfaden fertiggestellt.

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