Regeln für weniger bedeutende Institute

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Die Europäische Zentralbank hat Mitte April 2017 eine Leitlinie und eine Empfehlung veröffentlicht, die an die nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities - NCAs) gerichtet sind und die Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und nationalen Ermessensspielräume (O & Ds) regeln. Dies betrifft Banken, die der direkten Aufsicht von NCAs unterstehen (also weniger bedeutende Institute). Beide Dokumente waren Gegenstand eines öffentlichen Konsultationsverfahrens und dienen der Harmonisierung der Bankenaufsicht durch die NCAs in den 19 Ländern, in denen der einheitliche Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism - SSM) gilt. Ziele sind die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen und das reibungslose Funktionieren des Bankensystems im Euro-Währungsgebiet insgesamt. Bei der Prüfung der Optionen im Zusammenhang mit der Beaufsichtigung weniger bedeutender Institute, so die EZB, wurde dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit umfassend Rechnung getragen.

Mit dieser Maßnahme in Bezug auf weniger bedeutende Institute knüpft die EZB an die Harmonisierung der Nutzung von O & Ds bei von ihr direkt beaufsichtigten bedeutenden Kreditinstituten an. Der aktuelle Aufsichtsrahmen umfasst eine Reihe von O & Ds, von denen viele den zuständigen Behörden vorbehalten sind. Einige sollten generell auf alle Banken angewandt werden, während andere nach einer Prüfung des Einzelfalls unter Berücksichtigung der speziellen Situation und der besonderen Merkmale der jeweiligen Bank anzuwenden sind. Die uneinheitliche Anwendung von O & Ds im Euroraum könnte die Gesamtsolidität des Aufsichtsrahmens und die Vergleichbarkeit der aufsichtlichen Anforderungen an Banken möglicherweise beeinträchtigen.

In den beiden Dokumenten werden viele O & Ds in gleicher Weise auf weniger bedeutende und bedeutende Institute angewandt. In der Leitlinie finden sich sieben derartige Optionen, die allgemeiner Natur sind. Die Empfehlung enthält 43 Optionen, bei denen eine Einzelfallprüfung erforderlich ist, jedoch unter Zugrundelegung eines gemeinsamen Ansatzes. Bei acht Optionen sieht die Empfehlung einen speziellen vereinfachten Ansatz für weniger bedeutende Institute vor, um die Belastung kleinerer Banken zu verringern.

Die europäische Bankenaufsicht soll nicht nur die Sicherheit und Solidität des Bankensystems im Rahmen des SSM verbessern, sie hat auch das Ziel, gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Banken im Euroraum zu gewährleisten. Ohne diese von der EZB durchgeführten Harmonisierungsmaßnahmen wäre es für Marktteilnehmer und Öffentlichkeit schwierig, die Solidität von Kreditinstituten sowie deren Einhaltung regulatorischer Vorschriften zu beurteilen. Auf ihrer Website zur Bankenaufsicht hat die EZB außerdem eine Feedback-Erklärung veröffentlicht, aus der hervorgeht, wie die Stellungnahmen im Konsultationsverfahren berücksichtigt wurden.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X