Sanktionen gegen Banca Popolare di Vicenza

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat gegen die Banca Popolare di Vicenza S.p.A., die sich in verwaltungsbehördlicher Zwangsliquidation (liquidazione coatta amministrativa - L.C.A.) befindet, eine Geldbuße in Höhe von 11,2 Millionen Euro verhängt. Dabei beziehen sich 8,7 Millionen Euro der Geldbuße auf die Nichterfüllung der vierteljährlichen Meldeanforderungen im vierten Quartal 2014 und ersten Quartal 2015 sowie der Offenlegungsanforderungen im Jahr 2014. Eine Geldbuße von 2,5 Millionen Euro wurde des Weiteren für die Verletzung der Großkreditobergrenze im Zeitraum vom 4. Dezember 2015 bis 31. März 2016 erhoben.

Die Befugnis der EZB zur Verhängung von Verwaltungssanktionen beruht auf Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank. Gemäß Artikel 132 der SSM-Rahmenverordnung hat die EZB sämtliche Beschlüsse zu Verwaltungssanktionen zu veröffentlichen. Die Sanktionen basieren auf einem von der EZB am 10. Mai 2017 gefassten Beschluss. Der Banca Popolare di Vicenza S.p.A. wurde daraufhin zwar bereits die Zulassung entzogen, doch die nun verhängten Geldbußen sollen der Schwere der Verstöße und dem Grad der Eigenverantwortung des Instituts Rechnung tragen. Die Kernpunkte des Beschlusses können auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abgerufen werden.

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