Sanktionen gegen irische Bank

Die Europäische Zentralbank hat Ende August 2017 gegen den irischen Finanzdienstleister Permanent tsb Group Holdings plc Bußgelder in Höhe von insgesamt 2500 000 Euro festgesetzt. Eine Geldbuße in Höhe von 750 000 Euro wurde auferlegt, nachdem die Bank die im Februar 2015 von der EZB angeordneten besonderen Liquiditätsanforderungen nicht einhielt. Dieser Verstoß erfolgte zwischen dem 27. Oktober und dem 31. Dezember 2015. Eine weitere Geldbuße in Höhe von 1750000 Euro wurde auferlegt, nachdem die Bank die im November 2015 von der EZB angeordneten besonderen Liquiditätsanforderungen nicht einhielt. Dieser Verstoß erfolgte zwischen dem 4. Januar und dem 26. April 2016.

Die EZB verweist darauf, dass diese Verstöße zu keiner Veränderung der Liquiditätslage der Permanent tsb Group Holdings plc geführt und die Bank das Problem vollständig beseitigt hat. Die Befugnis der EZB zur Verhängung von Sanktionen beruht auf Artikel 18 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank. Gegen den Beschluss über die Verhängung von Sanktionen kann vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Einspruch erhoben werden. Dabei sind die in Artikel 263 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Bedingungen und Fristen einzuhalten.

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