Wettbewerb

Automatenentgelte: Kartellamt gegen Obergrenze

Quelle: Bundeskartellamt

Eine staatliche Regulierung der Fremdabhebeentgelte an Geldautomaten wäre nicht zielführend. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundeskartellamt nach Abschluss einer umfassenden Untersuchung zu dieser Frage. Zum Tragen kommen diese Entgelte ohnehin "nur bei einem kleinen Teil der Transaktionen", nämlich dann, wenn der Kunde mit seiner Debitkarte einen Geldautomaten benutzt, der weder von seiner Hausbank noch einem Institut im gleichen Geldautomatenverbund betrieben wird. In diesen Fällen werden der Untersuchung zufolge im Schnitt zwischen 3 und 5 Euro berechnet. Durch das direkte Kundenentgelt werden diese Preise vor der Transaktion angezeigt, das Ziel der Kostentransparenz sehen die Wettbewerbshüter damit erreicht. Das heißt freilich nicht, dass nicht einzelne Anbieter vielleicht doch unverhältnismäßig hohe Entgelte berechnen. Wenn Anbieter an bestimmten Standorten ihre marktbeherrschende Position in diesem Sinne ausnutzen, unterliegt dies im Rahmen einer Einzelfallprüfung der Missbrauchsaufsicht im Rahmen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Willkürlicher Preisfestsetzung ist damit auch ohne staatliche Regulierung ein Riegel vorgeschoben.

Die Einzelfallprüfung, so das Bundeskartellamt, ist deshalb der bessere Weg, weil sich so differenzieren lässt, inwieweit sich die für den Betrieb von Geldautomaten anfallenden Kosten voneinander unterscheiden. Dabei muss es nicht unbedingt das Extrembeispiel eines Geldautomaten auf einer Nordseeinsel sein. Auch andernorts können im ländlichen Raum weite Wege für die beauftragten Dienstleister in Verbindung mit einer vergleichsweise geringen Nutzung den Betrieb der Geräte sehr aufwendig machen, sodass es nur fair ist, den Anbietern dort höhere Kostenbeiträge durch Drittkunden zuzubilligen. Ein weiteres Argument ist das Geschäftsmodell unabhängiger Geldautomatenbetreiber, das allein auf den erhobenen Entgelten basiert. Weil für diese Anbieter keine Kalkulation im Rahmen eines Gesamtpakets Girokonto möglich ist, könnte ein solches Geschäftsmodell durch zu niedrig angesetzte Obergrenzen obsolet werden.

Genau das will das Bundeskartellamt vermeiden. Die Infrastruktur für die Bargeldversorgung sieht es ohnehin im Schwinden begriffen, weil immer mehr Bankfilialen, Service center und Geldautomaten geschlossen beziehungsweise abgebaut werden. Die wachsenden Lücken in der Bargeldversorgung könnten durch Kooperationen zum gemeinsamen GAA-Betrieb durch verschiedene Kreditinstitute im ländlichen Raum sowie durch die Möglichkeiten der Bargeldversorgung im Einzelhandel nur abgefedert, nicht aber beseitigt werden.

Eine einheitliche Obergrenze für Fremdabheberentgelte, unabhängig von den jeweiligen Kosten, würde die Anreize für Investitionen in die Geldautomateninfrastruktur zusätzlich schwächen - mit dem Ergebnis, dass dann an im Betrieb teuren und/oder wenig frequentierten Standorten künftig gar keine Geldautomaten mehr zur Verfügung stehen würden. Ohne Regulierung funktioniert der Verbraucherschutz an dieser Stelle offenbar besser.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X