Förderbanken

L-Bank - weiter unter direkter EZB-Aufsicht

Quelle: L-Bank

Weshalb steht die Förderbank des Landes Baden-Württemberg, die sich einer Gewährträgerhaftung und Anstaltslast erfreut und sich an den Kapitalmärkten ähnlich günstig refinanzieren kann, wie ihr Bundesland, unter der direkten Aufsicht der Europäischen Zentralbank? Weshalb muss die direkte EZB-Beaufsichtigung auch künftig so bleiben? Bei ihrer Bilanzpressekonferenz Mitte der zweiten Maiwoche wollte die Bank auf die erste Frage wegen des noch laufenden Verfahrens vor dem Europäischen Gericht verständlicherweise nicht eingehen. Die zweite Frage konnte sie seinerzeit noch gar nicht seriös beantworten, weil das ablehnende Urteil auf ihre Klage erst eine knappe Woche später, nämlich Mitte Mai verkündet wurde. Gleichwohl behalten beide Fragen auch nach dem Urteilsspruch aus Luxemburg der Sache nach ihre Berechtigung.

Dass rein formal bei der L-Bank mit Blick auf eine direkte EZB-Aufsicht das Bilanzsummenkriterium greift, steht außer Frage. Und es mag sicher auch gute Argumente geben, davon nicht ohne Not abzurücken. Aber gibt es nicht ebenso sachliche Gründe, Förderbanken anders zu behandeln als Geschäftsbanken? Wieso sind nationale Förderinstitute wie die KfW, die französische Bpifrance, die Cassa depositi e prestiti in Italien und der Instituto de Credito Oficial in Spanien von der direkten Aufsicht befreit, nicht aber eine NRW-Bank, eine L-Bank und eine sogar überwiegend in Bundesbesitz befindliche Landwirtschaftliche Rentenbank?

Einmal mehr bleibt für außenstehende Beobachter das Gefühl, als fehle es den europäischen Instanzen in vielen Bereichen an der notwendigen Sachkenntnis über höchst unterschiedliche Bankstrukturen in den Mitgliedsländern. Oder werden derzeit einfach viele richterliche Entscheidungen sehr stark von dem Ansinnen geprägt, die europäischen Institutionen nicht schädigen zu wollen?

Schlüssige Antworten für die Ablehnung ihrer Klage hat offenbar auch die L-Bank nicht. In ersten kurzen Statements hat deren Vorstandsvorsitzender Axel Nawrath lediglich verkündet, gespannt auf die ausführliche Urteilsbegründung zu warten und in Ruhe zu überlegen, ob weitere Rechtsmittel ausgeschöpft werden sollten. Anlässlich der Bilanzpressekonferenz seines Hauses hatte er in diesem Zusammenhang noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, kein Präzedenzfall für die anderen betroffenen Landesförderbanken sein zu können, weil die Aufgabenbereiche, Geschäftsmodelle und die organisatorische Aufstellung zu unterschiedlich sind - teils mit und teils ohne Banklizenz, teils als Anstalt in der Anstalt.

Bemerkenswerterweise beklagt sich von den hierzulande betroffenen Banken auch keine über die Ungleichbehandlung gegenüber den nationalen Förderinstituten in Europa. Letztere ebenfalls dem direkten Aufsichtsregime der EZB unterwerfen zu wollen, kann auch nicht das Ziel sein. Es sollte ausschließlich darum gehen, die Risikolage der Förderbanken abzuschätzen und letztlich die Auswirkungen auf die Finanzstabilität zu erfassen. Und die sind bei Instituten mit klar festgelegten staatlichen Haftungsgarantien und den in der sogenannten Verständigung II zwischen der EU-Kommission und der deutschen Bundesregierung festgelegten Regelungen möglicherweise anders zu bewerten als bei Geschäftsbanken.

Dass die Anforderungen der direkten Aufsicht der Europäischen Zentralbank unter den derzeitigen Markbedingungen für die drei hierzulande betroffenen Förderbanken vom Aufwand her verkraftbar sind, solle jedenfalls kein Argument sein. Bei Regulierungskosten, die bei der L-Bank früher im niedrigen einstelligen Millionen-Euro-Bereich lagen und sich heute allenfalls auf einen niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Betrag einpendeln, ist man es allein schon dem Steuerzahler schuldig, solche Kosten-Nutzen-Überlegungen anzustellen. Angesichts des seinerzeit bevorstehenden Urteils hat die Bank selbst dieses Thema bei ihrer Bilanzpressekonferenz übrigens betont unaufgeregt behandelt und von sich aus überhaupt nicht erst angesprochen.

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