Crowdinvesting

Marktwächter Finanzen: Rat zur Vorsicht

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Welche Chance das Crowdinvesting künftig im Mittelstandsgeschäft haben wird (siehe auch Beitrag Philipp/Schmidt in diesem Heft), dürfe nicht zuletzt von der Akzeptanz des Instrumentes bei den Anlagekunden abhängen. Und diese wiederum wird sicherlich nicht ganz unabhängig von der weiteren Geldpolitik der großen Notenbanken bleiben. Der Tendenz nach fördert die anhaltende Niedrigzinsphase die Bereitschaft der Anleger zu neuen Anlageinstrumenten.

Mit Blick auf das Crowdinvesting hält sich der Zuspruch bisher in Grenzen. Nur zwei Prozent der deutschsprachigen Internetnutzer nutzen es bisher als Geldanlage. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Forsa-Umfrage, die die Verbraucherzentrale Hessen im Rahmen des Projekts Marktwächter Finanzen in Auftrag gegeben hat. Immerhin: Für die Zukunft können sich aber 15 Prozent ein solches Investment vorstellen, 25 Prozent sind noch unentschieden. Deutliche Unterschiede fördert die Untersuchung allerdings zwischen den verschiedenen Altersgruppen zutage. So können sich 26 Prozent der unter 40-Jährigen auf jeden Fall oder eher vorstellen, Crowdinvesting auszuprobieren. Von den übrigen Befragten sagen dies lediglich neun Prozent. Das liegt zum Teil sicher daran, dass auch die Bekanntheit dieser noch relativ jungen Form der Geldanlage mit steigendem Alter abnimmt. 37 Prozent der unter 40-Jährigen gaben an, Crowdinvesting erklären zu können. Bei den Befragten ab 40 Jahren waren dies nur 13 Prozent. Was man nicht genau kennt, das möchte man üblicherweise auch nicht ausprobieren.

Mit Sorge betrachten die Verbraucherschützer, dass die Risiken des Crowdinvestings noch nicht bei allen bekannt sind. In der Untersuchung gaben 39 Prozent der Befragten an, diese Geldanlage für sehr riskant oder riskant zu halten - nach Einschätzung der Marktwächter zu Recht: Denn da es üblicherweise um Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen handelt, reichen die Risiken bis zum Totalverlust. Leichtfertig sollten sich Anleger dem Schwarm deshalb nicht anschließen, warnt der Teamleiter Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hessen. Die Verbraucherschützer werden das Crowdinvesting deshalb vermutlich weiter unter Beobachtung halten: Wie werden Anleger über die damit verbundenen Risiken informiert? Und welche Verluste treten in der Praxis tatsächlich ein? Davon, welche Antworten die "Marktwächter" hier finden, wird es abhängen, welche Forderungen nach einer Regulierung sie an die Politik richten - oder gegen welche Portale sie in Zukunft vielleicht mit rechtlichen Mitteln vorgehen werden. Dass die Hessen Bekanntheit und Akzeptanz des Crowdinvesting jetzt haben untersuchen lassen, ist ein deutliches Indiz dafür, dass der Verbraucherschutz dieses Thema mehr als nur kurzfristig auf der Agenda hat.

Für die Kreditwirtschaft mit Ambitionen im Mittelstandsgeschäft, also nicht zuletzt die vielen Verbundinstitute, bedeutet das, bei der möglichen Forcierung des Instrumentes nicht nur die Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen im Auge zu behalten, sondern auch mögliche Hindernisse vonseiten des Verbraucherschutzes mit ins Kalkül zu nehmen.

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