Preispolitik

Sonderansprüche an Verbünde?

Wenn in Deutschland über Bankentgelte diskutiert wird, rücken regelmäßig die Gebühren für die Kontoführung in den Blick. Speziell das kostenlose oder zumindest nicht kostendeckende Girokonto, das von vielen Banken als Türöffner für ein lohnendes Cross-Selling gesehen wird, ist das klassische Beispiel für Rankinglisten. Mit der Gebühr für die Abhebung an Geldausgabeautomaten steht dieser Tage ein anderes Entgelt im Vordergrund. Speziell einigen Instituten aus der Sparkassenorganisation und dem Genossenschaftssektor wird vorgeworfen, verdeckt Gebühren für die Geldversorgung am Automaten zu erheben. Nun mag man aus Gründen der Transparenz für eine weitgehende Offenlegung solcher Gebührenbestandteile plädieren. Die beiden Verbundgruppen aber etwa wegen ihres öffentlichen Auftrags oder der Mitgliederförderung an den Pranger zu stellen, zeugt von einem seltsamen Verständnis von Preisbildung im Wettbewerb.

Zur öffentlichen Glättung der Wogen sahen sich auch zwei der drei großen Bankenverbände aufgerufen. Während sich der Bundesverband der privaten Banken an dieser Stelle strikt zurückgehalten hat und die Bewertung jedem einzelnen Institut überlässt, sahen sich der Deutsche Sparkassen- und Giroverband wie auch der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken Anfang April zu einer Stellungnahme beziehungsweise Argumentationshilfe für ihre Mitgliedsinstitute veranlasst. Entgelte allein für die Nutzung von Geldausgabeautomaten hat der DSGV dabei verneint. Aber ebenso wie der BVR hat er Regelungen im Rahmen von unterschiedlichen Kontomodellen eingeräumt, beispielsweise ein monatliches Limit für Freiabhebungen am Geldautomaten. Entspricht das nicht genau den Anregungen, die die Bankenaufsicht für eine verantwortungsvolle Preispolitik gibt?

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