Steuerberater müssen zwingend in den Schutz der Berufsgeheimnisträger einbezogen werden
Einleitung: Datenschutz und Datensicherheit sind derzeit ein heiß diskutiertes Thema. Im Hintergrund steht nicht mehr und nicht weniger als das Phänomen der Vertraulichkeit. Verlässlichkeit, etwa im IT-Bereich, wie sie von zahlreichen Programmentwicklern für die Beratungsdisziplinen gepflegt und erweitert wird (siehe V&S-Schwerpunktstrecke ab Seite 13), ist dabei nur die technische Spielart. Der Vertrauenskomplex erfreut sich derweil auch auf (berufs-)politischer Ebene einer besonderen Aufmerksamkeit: So steht ein Regierungsentwurf zum Schutz vor strafprozessualen Maßnahmen von Berufsgeheimnisträgern...
Quelle: Vermögen und Steuern 03 vom 01.03.2010 Seite 004
Rubrik: Editorial
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