Steuern - BFH erweitert den Kreis der Freiberufler / Keine Gewerbesteuer für Selbstständige im Bereich der Datenverarbeitung/Informatik
Einleitung: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden (Az.: VIII R 31/07), dass ein Diplom-Ingenieur (Studienrichtung technische Informatik), der als Netz- oder Systemadministrator eine Vielzahl von Servern betreut, den Beruf des Ingenieurs ausübt und mithin freiberufliche, nicht der Gewerbesteuer unterliegende Einkünfte erzielt. In zwei weiteren Revisionsverfahren hat der BFH mit Urteilen (Az.: VIII R 63/06 und VIII R 79/06) weitere technische Dienstleistungen, die ausgewiesene Computerfachleute erbracht hatten, als ingenieurähnlich eingestuft. In der bisherigen Rechtsprechung des BFH war geklärt,...
Quelle: Vermögen und Steuern 03 vom 01.03.2010 Seite 005
Rubrik: Berater-News
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