Steuern - Privater Anbau - kein Abzug der Vorsteuerbeträge
Einleitung: Errichtet ein Unternehmer ein ausschließlich für private Wohnzwecke zu nutzendes Einfamilienhaus als Anbau an eine Werkshalle auf seinem Betriebsgrundstück, darf er den Anbau nicht seinem Unternehmen zuordnen, wenn beide Bauten räumlich voneinander abgrenzbar sind. Durch die ausschließliche Nutzung für private Wohnzwecke entfällt das sogenannte Zuordnungswahlrecht. Es gilt nur dann, wenn der Anbau als Bestandteil gemeinsam mit der schon bisher vorhandenen Werkhalle als ein einheitliches - nunmehr gemischt genutztes - Gebäude anzusehen wäre (Bundesfinanzhof, Az.: XI R...
Quelle: Vermögen und Steuern 03 vom 01.03.2010 Seite 005
Rubrik: Berater-News
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