Steuern - Steuerberater muss an Klagefrist erinnern
Einleitung: Ein Steuerberater muss an den Ablauf der Klagefrist erinnern, wenn er die Einspruchsentscheidung des Finanzamts nicht sofort an seinen Mandanten weiterleitet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach und wird hierdurch die Klage zu spät erhoben, ist sie unzulässig. Im entschiedenen Verfahren hatte das Finanzamt die Einspruchsentscheidung dem empfangsbevollmächtigten Steuerberater zugeschickt. Dieser hatte sie erst zwei Wochen später weitergeleitet und auf die Klagefrist hingewiesen. Durch eine urlaubsbedingte Abwesenheit erhob der Mandant die Klage erst nach Ablauf der einmonatigen...
Quelle: Vermögen und Steuern 03 vom 01.03.2010 Seite 005
Rubrik: Berater-News
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