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Steuern - Für Übernahme von Kurkosten kein betriebliches Eigeninteresse

Einleitung: Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten einer Kur des Arbeitnehmers, kommt eine Aufteilung in Arbeitslohn und eine nicht der Lohnsteuer unterliegende Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse nicht in Betracht. Eine Kur kann nur einheitlich beurteilt und nicht in betriebsfunktionale Bestandteile und Elemente mit Vorteilscharakter unterteilt werden (Bundesfinanzhof, Az.: VI R...

Quelle: Vermögen und Steuern 07 vom 01.07.2010 Seite 005
Rubrik: Berater-News
Preis: 2,60 EUR
Wortanzahl: 49

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