Steuern - Verkauf von Unternehmensvermögen unterliegt Umsatzsteuer
Einleitung: Der Verkauf von Wirtschaftsgütern, die der Erblasser für sein Unternehmen erworben hat, unterliegt der Umsatzsteuer. Das gilt auch dann, wenn der Erbe selbst nicht "Unternehmer" im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist. Der Erbe wird zwar nicht durch Rechtsnachfolge "Unternehmer". Er tritt aber als Rechtsnachfolger in die umsatzsteuerrechtlich noch nicht abgewickelten Rechtsverhältnisse des Erblassers ein. Deshalb unterliegt der Verkauf von Wirtschaftsgütern, die dem Unternehmen des Erblassers zugeordnet waren - ebenso wie beim Erblasser - der Umsatzsteuer (Bundesfinanzhof, Az.: V R...
Quelle: Vermögen und Steuern 07 vom 01.07.2010 Seite 005
Rubrik: Berater-News
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