Steuern: Steuervorauszahlungssystem - Verteilung verfassungskonform
Einleitung: Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer sind grundsätzlich in vier gleich großen Teilbeträgen zu leisten. Das geltende Vorauszahlungssystem ist verfassungsgemäß. Der Einwand, der zu besteuernde finanzielle Zuwachs an Leistungsfähigkeit sei bis zum ersten Zahlungstermin, 10. März, noch nicht erreicht, ist unerheblich. Vorauszahlungen sind nämlich nicht für die Einnahmen eines bestimmten Quartals zu leisten, sondern es handelt sich um einen Bruchteil der für das gesamte Jahr zu entrichtenden Vorauszahlungen. Individuellen Zahlungsschwierigkeiten kann und muss unter Umständen gegebenenfalls im...
Quelle: Vermögen und Steuern 02 vom 01.02.2012 Seite 005
Rubrik: Berater-News
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