Teilwertabschreibung auf Aktien und Investmentanteile / Börsenkurs zum Bilanzstichtag nur ausnahmsweise nicht maßgeblich - Typisierung
Einleitung: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Urteilen vom 21. September 2011, Az.: I R 89/10 und I R 7/11, über die Zulässigkeit von Teilwertabschreibungen bei börsennotierten Aktien entschieden. Bilanzierte Wirtschaftsgüter können nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung zulasten des Gewinns auf ihren niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden. Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ist bei an der Börse gehandelten Aktien typisierend bereits dann auszugehen, wenn der Kurs am Bilanzstichtag unter den Kurs im...
Quelle: Vermögen und Steuern 02 vom 01.02.2012 Seite 005
Rubrik: Berater-News
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