Bearbeitungsentgelte bei Unternehmenskrediten - Bankenfachverband kritisiert BGH-Entscheidung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am 4. Juli in einem Urteil zu Bearbeitungsentgelten bei Unternehmenskrediten geäußert und ist zum Schluss gelangt, dass diese unzulässig sind. Der Bankenfachverband kritisiert diese Entscheidung des BGH als unangemessen.

Bearbeitungsentgelte bei gewerblichen Krediten waren schon immer fester Bestandteil der unternehmerischen Freiheit und der Vertragsfreiheit, die besagt, dass Unternehmer Verträge eigenständig miteinander aushandeln dürfen. „Genauso wie ein Gewerbetreibender seine Preise in mehrere Einzelbestandteile aufteilen darf, sollte dies auch Kreditinstituten möglich sein“, sagt Peter Wacket, Geschäftsführer des Bankenfachverbandes. „Mit seinen Äußerungen erschüttert der BGH die Rechtssicherheit für Unternehmen“, so Wacket weiter.

Die Auswirkungen des Urteils auf die Finanzierungsbranche sind nicht leicht abzuschätzen. Sie hängen je nach Bank davon ab, in welchem Maße und auf welche Art Bearbeitungsentgelte genommen wurden.

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