Bundeskartellamt startet Untersuchung von Vergleichsportalen

Quelle: Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt hat eine Sektoruntersuchung „Vergleichsportale“ im Internet eingeleitet. Sie soll sich auf Vergleichsportale im Internet aus den Bereichen Reise, Versicherungen, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Energie konzentrieren. Es ist das erste konkrete Verfahren, mit dem das Bundeskartellamt seine neuen Untersuchungskompetenzen im Bereich des Verbraucherschutzes einsetzt. Eine Sektoruntersuchung im Bereich der Verbraucherrechte nach § 32e Abs. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) richtet sich wie Sektoruntersuchungen im Bereich des Wettbewerbsschutzes nicht gegen bestimmte Unternehmen, sondern dient der Untersuchung eines Wirtschaftszweigs.

Im Rahmen der Untersuchung will die Behörde zahlreiche Portalbetreiber zu Themen wie Rankings, Finanzierung, Verflechtungen, Bewertungen, Verfügbarkeiten oder relevante Marktabdeckung befragen, um mögliche Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften aufklären und konkretisieren zu können. Bis zum Jahresende sollen die Fragebögen versandt werden.

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