Crosslend mit BaFin-Erlaubnis zur Anlagenvermittlung

Foto: © Kai Hartmann Photography / BaFin

Das Berliner Fintech Crosslend hat von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erlaubnis zur Anlagevermittlung nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) erhalten. Die Erlaubnis zur Anlagevermittlung für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum („Passporting”) wird vom Unternehmen als wichtiger Meilenstein für die nachhaltige Ausweitung der Geschäftstätigkeit bewertet. Der digitale Marktplatz für Kredite soll damit für weitere institutionelle Kreditgeber und institutionelle Investoren im EWR-Raum nutzbar werden. Zu den bereits bestehenden Standorten in Berlin, London und Luxemburg, hat Crosslend Anfang dieses Jahres Büros in Frankfurt am Main und Wien bezogen.

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