Marktwächter Finanzen: Informationen für Verbraucher beim Crowdinvesting oft unzureichend

Bei Crowdinvesting-Projekten können sich Anleger anhand der vorgeschriebenen Unterlagen über ein Investitionsprojekt oftmals nur unzureichend informieren. Dies zeigt eine Untersuchung des Marktwächters Finanzen. Die Marktwächterexperten in der Verbraucherzentrale Hessen prüften dabei  bei 33 Internetplattformen Unterlagen (Verträge und VIBs) von insgesamt 83 Crowdinvesting-Projekten im Hinblick darauf, ob die Unterlagen die für Verbraucher wichtigen Informationen enthielten und ob diese in beiden Dokumenten übereinstimmten. Ihr Fazit: Die Angaben zu einzelnen Projekten sind häufig unpräzise, die Ausführungen zu Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten unklar oder widersprüchlich formuliert. Außerdem sei es Verbrauchern nur schwer möglich, die Kosten zu vergleichen.  Die Verbraucherschützer fordern deshalb eine eigene Plattformregulierung  und die Unterstellung unter die Aufsicht durch die BaFin.

Der Bundesverband Crowdfunding verweist darauf, dass sich die die aktuell eingesetzten Vermögensanlage-Informationsblätter seit der Stichprobe des Marktwächters deutlich weiterentwickelt haben. Sowohl die Reform des Kleinanlegerschutzgesetzes im Mai 2017 als auch der Dialog zwischen BaFin und den Plattformen hätten dazu geführt, dass die Stichprobe des Marktwächters vom Februar 2017 nicht mehr dem aktuellen Stand der Dokumente entspreche.

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