Sparkassen-Rot bleibt als Marke geschützt

Die seit dem 11. Juli 2007 im Markenregister eingetragene rote Farbmarke HKS 13 der Sparkassen ist nicht zu löschen. Das hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 21. Juli 2016 entschieden (Aktenzeichen I ZB52/15). Damit hat der BGH eine Entscheidung des Bundespatentgerichts vom Juli 2015 aufgehoben und die Löschungsanträge des Santander-Konzerns zurückgewiesen. Zur Begründung führt das Gericht an, die von der Sparkassen-Finanzgruppe vorgelegten Gutachten rechtfertigten die Annahme der Verkehrsdurchsetzung der Farbmarke zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag im Jahr 2015. In einem derartigen Fall darf die Farbmarke gemäß § 50 Abs. 2 Satz 1 im Markengesetz nicht gelöscht werden.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X