Teures „Dinner for One“ – aber nur aus Versicherungssicht

Für viele Deutsche gehört „Der 90. Geburtstag“, besser bekannt als „Dinner for One“, seit 1963 fest zum Silvesterabend. Butler James serviert, stolpert und trinkt sich durch das Viergangmenü zu Miss Sophies Ehrentag. Je später der Abend, umso mehr Missgeschicke passieren dem armen James. Doch wer bezahlt eigentlich die Schäden?

Deutschlands größter Versicherer, die Allianz, hat hierzu eine fiktive Schadenakte angelegt: Die Tischdecke ist mit Wein- und Speiseflecken übersät, Teppich und Tigerfell sind stark ramponiert und die Hühnchen fliegen tief – nach dem Dinner mit Sir Toby, Admiral von Schneider, Mr. Pommeroy und Mr. Winterbottom gleicht das Speisezimmer eher einem Schlachtfeld. „Als Angestellter von Miss Sophie sind seine Missgeschicke als Eigenschäden der Arbeitgeberin anzusehen und damit nicht versichert“, sagt Mirjana Hasdorf-Achatz, Schadenspezialistin der Allianz, und hat hier eine fiktive Schadenakte angelegt: „Sollte Butler James allerdings selbstständig oder für einen Catering-Service tätig sein, könnten Schäden, die unter Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zustande kommen, über eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden.“

In diesem Fall stünde die Reinigung der Tischdecke (10 Euro), des Teppichs und Fußbodens (100 Euro) sowie der Wert des Hauptgangs (Hühnchen, 10 Euro) auf der Erstattungsliste. Der Zinnteller, der immer wieder wegen James' Stolpern über den Tigerkopf gegen den Wand fliegt, hält das aus und müsste nicht reguliert werden. Der teuerste Posten dürfte jedoch das beschädigte Tigerfell sein: „Die Kosten für neues Ausstopfen und gegebenenfalls eine Zahnregulierung wären hoch. Bis zu 2.000 Euro könnten bei einem antiken Modell fällig werden.“

Doch welche Rolle spielt eigentlich der alkoholisierte Zustand von Butler James? Immerhin trinkt er sich mit Sherry, Weißwein, Champagner und Portwein von Gang zu Gang. „Hier handelt es sich um einen Wiederholungstäter“, erklärt die Expertin (wohl mit einem Augenzwinkern). „Da müssten wir natürlich aus versicherungsrechtlicher Sicht überlegen, zu welchen Konditionen wir ihn künftig versichern.“

Noch keine Bewertungen vorhanden


X