Wettbewerbszentrale lässt Sparda West Werbung einer Bank mit kostenlosem Girokonto untersagen

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Düsseldorf der Sparda-Bank West die Werbung mit einem kostenlosen Girokonto als irreführend untersagt (Urteil vom 06. Januar 2017, Az. 38 O 68/16).  Zwar erhebt die Bank tatsächlich keine Kontoführungsgebühren. Sie führte aber ab April 2016 für die Ausstellung einer Girocard ein jährliches Entgelt von zehn Euro ein. Der Argumentation der Bank, die Girocard gehöre nicht zum herkömmlichen Funktionsumfang eines Girokontos, schloss sich das Landgericht Düsseldorf in seinem Urteil nicht an. „Das Urteil hat für die gesamte Bankenbranche Bedeutung, weil es dem Versuch, Kosten zu verstecken oder durch die Hintertür einzuführen, eine klare Absage erteilt“, so Peter Breun-Goerke, zuständig für den Bereich Finanzmarkt bei der Wettbewerbszentrale, in einer ersten Einschätzung der Entscheidung.

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