REGULIERUNG

Bundesratsinitiative gegen Eins-zu-Eins-Umsetzung von Basel III

Kurz vor Weihnachten haben die baden württembergische Finanzministerin Edith Sitzmann und ihr hessischer Amtskollege Dr. Thomas Schäfer einen gemeinsamen Entschließungsantrag zur Bankenregulierung in den Bundesrat eingebracht, die vor allem regionale Kreditinstitute mit Wohlgefallen betrachten dürften. Denn in dem Antrag werden die Bundesregierung und die Europäische Kommission aufgefordert, die Bankenregulierung zielgenau zu verbessern. Konkret geht es um die neuen Eigenkapitalregeln mit Basel III, die bis 2022 in der EU umgesetzt werden sollen und an der auch die beiden Verbünde in Deutschland schon Kritik geübt haben.

Dass die beiden Finanzminister sich nun ebenfalls auf die Seite kleinerer und mittelgroßer Banken schlagen, hat freilich nichts mit Lobbyismus der Kreditwirtschaft zu tun, sondern schlicht mit der Sorge, dass vor allem Volksbanken und Sparkassen bei einer Eins zu Eins Umsetzung von Basel III als Finanzierungspartner der für die deutsch Wirtschaft so wichtigen kleinen und mittleren Unternehmen teilweise ausfallen könnten. "Allein aus diesem Grund darf die Politik den Mittelstand und deren wichtigste Finanzierungspartner, die Banken, in dieser wichtigen Frage nicht im Stich lassen", so die baden württembergische Finanzministerin.

Die Forderung an Bundesregierung und EU Kommission lautet deshalb: Die Umsetzung von Basel III final darf nicht dazu führen, dass die Finanzierung des Mittelstands und der KMU generell erschwert und verteuert wird. Während Banken heute bei Krediten an Unternehmen ihre Erfahrungen aus den oft langjährigen Kundenbeziehungen berücksichtigen können, wäre der Nachweis einer guten Bonität für die Kreditvergabe künftig nur durch ein Rating einer Ratingagentur möglich. Das ist nicht nur teuer, sondern bildet dennoch wegen der Spezifika des Mittelstands nicht unbedingt dessen Bonität ab, gibt Thomas Schäfer zu bedenken. Das könne nicht im Interesse der heimischen Wirtschaft sein. Red.

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