VERSICHERUNGEN

BaFin gibt Verbrauchertipps zur Restschuldversicherung

Kollektiver Verbraucherschutz gehört zu den Aufgaben der BaFin, auch wenn die Öffentlichkeit davon nicht immer gar so viel mitbekommt. Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse ihrer Verbrauchererhebung zur Restschuldversicherung - einem Thema, an dem sich Verbraucherschützer seit langem reiben, nimmt die BaFin diese Aufgabe jedoch einmal besonders deutlich wahr. Das zeigt sich nicht nur daran, dass in dem am 1. September veröffentlichten Bericht eine umstrittene Thematik aufgegriffen wird, sondern dass die Ergebnisse der Befragung mit zahlreichen "Tipps für Verbraucher" garniert werden. Mag sein, dass Veröffentlichungen der Aufsichtsbehörde sich keiner besonderen Aufmerksamkeit bei Konsumenten erfreuen. Bei den Verbraucherzentralen stößt ein solcher Bericht mit den darin enthaltenen Verbrauchertipps allerdings zweifellos auf offene Ohren. Sie werden auch nicht säumen, sich zum Sprachrohr der BaFin zu machen und diese Tipps an die Konsumenten weiterzureichen. Und die haben das Zeug dazu, den Vertrieb von Restkreditversicherungen nicht einfacher zu machen. Gleichzeitig geben sie dem Vertrieb einen Fingerzeig, an welcher Stelle in der Beratung nachgebessert werden muss.

Aktuell kauft ein Fünftel der Verbraucher in Deutschland Konsumgüter auf Kredit, drei von zehn dabei schließen eine Restschuldversicherung ab, um die Darlehensrückzahlung abzusichern. Das geht aus der Untersuchung der BaFin hervor, für die das Marktforschungsinstitute Omiquest im Auftrag der Aufsicht in einer Online-Befragung insgesamt 4 969 nach Geschlecht und Alter repräsentativ ausgewählte volljährige Verbraucher in Deutschland befragt hat, die das Internet nutzen. Zwischen dem Jahresbeginn 2017 und Juni 2019 haben demnach 20 Prozent der Verbraucher mindestens einen Ratenkredit abgeschlossen, wobei es bei 65 Prozent von ihnen bei einer Finanzierung blieb, während 31 Prozent zwei bis fünf und 4 Prozent sogar mehr als fünf Kreditverträge abgeschlossen haben.

Nur eine knappe Mehrheit von 52 Prozent dieser Verträge wurde bei der eigenen oder einer anderen Bank (jeweils 26 Prozent) abgeschlossen. Kfz-Händler vermittelten 9 Prozent der Kredite, andere Vermittler wie etwa Möbelhäuser oder Elektronikmärkte 15 Prozent und sonstige, darunter Online-Händler stehen für das verbleibende Viertel der Verträge (24 Prozent).

Abschluss meistens über Bankvertrieb

29 Prozent der Kreditnehmer gaben an, zur Absicherung der Ratenzahlung eine Restschuldversicherung abgeschlossen zu haben. In der Betrachtung nach Vertriebswegen klaffen die Abschlussquoten jedoch weit auseinander: Während bei über eine Bank abgeschlossenen Verträgen 41 Prozent von einer Restkreditversicherung flankiert werden, kommt es bei allen übrigen Vertriebspartnern der Versicherer im Durchschnitt nur in 16 Prozent der Fälle zum Verkauf einer solchen Police.

Hauptmotive für den Abschluss sind der Wunsch, Risiken für sich selbst/die Familie abzusichern (82 Prozent) sowie eine Empfehlung im Rahmen des Kreditabschlusses (81 Prozent). Mehr als die Hälfte der Befragten gibt an, dass ohne die Versicherung höhere Zinsen fällig gewesen wären (56 Prozent), 55 Prozent hatten den Eindruck, ohne den Abschluss einer Versicherung den Kredit nicht zu bekommen - ein Vorwurf, den Verbraucherschützer im Kontext mit der Restkreditversicherung seit langem thematisieren.

In ihrer Verbraucherschutzfunktion nimmt die BaFin in den Bericht deshalb den Tipp auf, dass Kredit und Restschuldversicherung zwei unabhängige Verträge sind und allein der Kunde entscheidet, ob er zusammen mit dem Kredit auch einen Versicherungsvertrag abschließen möchte oder nicht, zumal die Kosten für diese Absicherung die Finanzierung erheblich verteuern können. In der Analyse zugrunde liegenden Umfrage gaben immerhin 22 Prozent der Befragten an, vor Vertragsschluss nicht über die Kosten aufgeklärt worden zu sein. Tipp Nummer zwei lautet deshalb, eine Gegenüberstellung von Kreditkosten mit und ohne Restschuldversicherung zu verlangen. Ein Großteil der Banken scheint diese Klarheit heute schon zu liefern. Die Übrigen tun sicher gut daran, bei ihrer Transparenz noch nachzubessern.

Weil seit dem 23. Februar 2018 auch für Direktversicherer die Pflicht zur Beratung im Online-Vertrieb gilt, wurde auch danach gefragt, ob und wie diese Beratung erfolgt ist. 85 Prozent der Verbraucher gaben dabei an, beraten worden zu sein, überwiegend über eine Menüführung, aber auch per Chat, Video oder telefonischem Kontakt. Ob bei den übrigen 15 Prozent keine Beratung erfolgt ist oder ob es sich nur um eine Definitionsfrage handelt, wenn beispielsweise Online-Tools nicht als "Beratung" wahrgenommen werden, geht aus dem Bericht nicht hervor.

Information zum Widerrufsrecht versteckt?

Bemängelt wird auch die Information zum Widerrufsrecht: Bei mehr als einem Drittel der versicherten Personen kommt der Analyse zufolge der Informationsgehalt zu Versicherungsprodukt und Widerrufsmöglichkeit offenbar nicht an. Auch das bedeutet nicht zwingend, dass in den bereitgestellten Unterlagen diese Informationen komplett fehlten. Das von der BaFin gewählte Wort "Informationsgehalt" legt aber nahe, dass die Botschaft in diesen Fällen zumindest nicht deutlich genug kommuniziert, also vielleicht nicht verschwiegen, aber doch in gewissem Sinne "versteckt" wurde. Das ist vor allem deshalb relevant, weil rund jeder Zweite der Befragten zu Protokoll gibt, nach Erhalt der Widerrufsbelehrung noch einmal über die Sinnhaftigkeit des Abschlusses der Restschuldversicherung nachgedacht zu haben. Sollte es dann zum Widerruf kommen, kann das als Indiz für eine eher abschlussorientierte als kundengerechte Beratung dienen. Red.

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