Zukunftsfeste Altersvorsorge mit Aktien - DAI zeigt Modelle aus dem Ausland

Der Rentenpolitik der Bundesregierung können Dr. Christine Bortenlänger und Brigitte Homburg vom Deutschen Aktieninstitut (DAI) wenig abgewinnen. Sie gehe an den eigentlichen Problemen vorbei. Zum einen wecken Mütterrente, Garantierente oder die doppelte Haltelinie-Erwartung, die sich längerfristig nicht werden erfüllen lassen, und tragen damit eher dazu bei, die private Vorsorgebereitschaft zu schwächen als sie zu stärken. Zweitens - und hier sieht das DAI das gravierendere Problem - beschäftigt sich die deutsche Politik fast ausschließlich mit Änderungen am Umlagesystem der deutschen Rentenversicherung - und nicht einmal mit solchen, die das Konzept demografiefester machen könnten, eher im Gegenteil.

Dessen Flankierung durch ein Ansparsystem auf Aktienbasis hat die Politik zwar inzwischen auf dem Radar. Bei der zweiten Vorsorgesäule, der bAV, wurde mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ein erster Schritt gemacht, indem man ein Verbot von Garantien eingezogen hat. Genau deswegen werden entsprechende Sozialpartnermodelle in der bAV jedoch bislang von den Gewerkschaften systematisch blockiert, sagt Dr. Christiane Bortenlänger, Geschäftsführender Vorstand der DAI. In der dritten Säule, der privaten Vorsorge, so die Kritik, diskutiert die Politik nur über Produkte (Stichwort Deutschlandrente), nicht aber über die so wichtige Förderung. Dass die Regierung stattdessen Wertpapiertransaktionen mit einer Transaktionssteuer belegen will, macht sie regelrecht fassungslos.

Deutsche Renten zu drei Viertel vom Umlageverfahren abhängig

Um die Diskussion über ein Ansparverfahren in Schwung zu bringen und Bedenken abzubauen, hat das DAI die Altersvorsorgesysteme anderer Länder unter die Lupe genommen, die an dieser Stelle sehr viel weiter sind. So will man zeigen, dass und wie die Umstellung im Interesse der künftigen Rentner und der Beitragszahler gelingen kann.

Zunächst stellt die Untersuchung einen Vergleich über die Abhängigkeit der Renten vom Umlageverfahren an. In Deutschland ist das ein Abhängigkeitsgrad von 75 Prozent - deutlich höher als im OECD-Durchschnitt von 69 Prozent. In Schweden sind es 66 Prozent, in der Schweiz 57 Prozent, in Kanada und den USA 55 beziehungsweise 44 Prozent, in Großbritannien 42 Prozent, in den Niederlanden und Dänemark 30 und 17 Prozent. Die Renten der Australier kommen ganz ohne Umlageverfahren aus.

Nirgends schlechte Erfahrungen mit zu hoher Aktienquote

Dass in den genannten Ländern das Ansparverfahren auf Aktienbasis die Renten absichert, zeigt der Vergleich der jährlichen Erträge der Altersvorsorgesysteme in den genannten Ländern. Dieser Vergleich hinkt zwar schon aufgrund der Unterschiedlichkeit der Systeme. Dennoch zeigt der Vergleich, dass die Altersvorsorge mit Aktien gute Erträge bringt. Sie reichen von 2,7 Prozent Rendite in der Schweiz über 4,7 Prozent in Dänemark und 5,0 Prozent in den Niederlanden bis zu 9,0 Prozent in Schweden und 1,0 Prozent in Kanada.

Aus Angst vor den Risiken des Kapitalmarktes muss eine Weiterentwicklung des Rentensystems somit nicht unterbleiben. In keinem der untersuchten Länder ist die Studie auf Probleme gestoßen, die auf eine zu hohe Aktienquote zurückzuführen sind.

Verschiedene Modelle funktionieren

Der Ländervergleich zeigt: Es gibt verschiedene Modelle, die gut funktionieren. Ein Ansparverfahren kann in der 1. Säule der Altersvosorge, der gesetzlichen Rente, zum Einsatz kommen, in der zweiten Säule (der bAV) , in der dritten (private Vorsorge) oder auch in zwei oder drei dieser Säulen. Eine klare Empfehlung dafür, in welcher Säule Deutschland verstärkt auf ein Ansparverfahren setzen sollte, gibt das DAI deshalb nicht. Vielleicht, so Christiane Bortenlänger, muss diese in Deutschland übliche Gliederung generell überdacht werden.

Von einem verpflichtenden Ansparmodell wird vor allem deshalb abgeraten, weil es hier verfassungsrechtliche Bedenken geben könnte. Anders sieht es aus, wenn im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung ein Teil der verpflichtenden Beiträge nicht ins Umlageverfahren, sondern in ein Ansparmodell fließen würde, wie es in Schweden praktiziert wird. Das, so das DAI, ist das Hauptargument für das schwedische Modell.

Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass es darum geht, möglichst viele Menschen in ein wie auch immer geartetes neues Modell einzubeziehen. Nur ein weiteres Angebot unter den vielen bisher schon bestehenden Vorsorgemöglichkeiten könnte dies vermutlich nicht leisten. Deshalb plädiert Christiane Bortenlänger dringend für ein Optout-Modell, sofern man sich nicht für einen ähnlichen Ansatz wie in Schweden entscheidet oder eben auch in allen Vorsorgesäulen ansetzt. Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass sich mit Optout eine hohe Abdeckungsquote erreichen lässt - und sei es auch nur, um die Bequemlichkeit der Menschen zu ihrem eigenen Vorteil zu nutzen.

Entnahmepläne für den Ruhestand

Ein Optout-Modell setzt wiederum eine Standardlösung voraus, in die Menschen einbezogen werden, die nicht selbst eine andere Entscheidung treffen wollen oder können. Diese Standardlösung muss aber nicht vom Staat kommen. Denn weshalb sollte der Staat der bessere Investor sein?

Für die Ruhestandsphase empfiehlt die Studie Entnahmepläne. Sie haben vor allem den Vorteil, auch im Ruhestand noch von Erträgen der Aktienanlage profitieren zu können. Und sollte der Renteneintritt in eine ungünstige Marktphase fallen, muss das Vermögen nicht auf einen Schlag unter Wert verkauft werden.

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