PRÄMIENSPARVERTRÄGE

Die BaFin macht Druck

Foto: © Kai Hartmann Photography / BaFin

Nach Ansicht der Verbraucherzentralen haben viele Kreditinstitute - namentlich Sparkassen - ihren Kunden mit Prämiensparverträgen jah relang zu wenig Zinsen gezahlt - im Schnitt etwa 4000 Euro pro Sparvertrag. Vor diesem Hintergrund wurden vonseiten der Verbraucherzentralen mehrere Musterfeststellungsklagen eingereicht. Konkret geht es um Prämiensparverträge mit gleichbleibender Sparleistung und variablem Zins satz, bei denen zusätzlich zum Zins eine Prämie gezahlt wird und bei denen Zinsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine inhaltlich unbegrenzte Zinsänderungsbefugnis einräumen.

Solche Klauseln sind gemäß Rechtsprechung des BGH seit 2004 rechtswidrig. Vom Markt verschwunden sind sie dennoch nicht. Und hier tut sich für die Branche wieder einmal ein neuerlicher Imageschaden auf. Denn es ist der Anschein entstanden, als wollten viele Anbieter ihre Kunden übervorteilen.

Schon seit einer ganzen Weile gärt die Angelegenheit vor sich hin. Denn natürlich fürchten Verbraucherschützer, dass Sparer um ihnen zustehende Zinsen gebracht werden. Die Anbieterseite wiederum hält sich bislang zurück - vermutlich auch deshalb, weil es im derzeitigen Zinsumfeld und angesichts des Ertragsdrucks, unter dem die Branche steht, schwer fallen dürfte, sich kulant zu zeigen, um dadurch drohende Klagen abzuwenden.

Ein anderer Grund ist aber sicher auch die unsichere Rechtslage. Wenn eine Zinsanpassungsklausel in einem Spar- oder Riester-Vertrag unwirksam ist, entfällt diese nämlich vollständig - wodurch eine Lücke im Vertrag entsteht. Um diese Lücke zu schließen, müssen sich die Vertragsparteien auf eine neue Zinsvereinbarung einigen - oder die Angelegenheit muss gerichtlich geklärt werden. Aufgrund des damit verbundenen Aufwands und der zu erwartenden Dauer der Verfahren wäre das vermutlich für beide Seiten die schlechteste Lösung. Genau hier ist die Stelle, an der die Aufsicht sich einmischt. Ende November 2020 lud sie zu einem "Runden Tisch" unter anderem mit Verbänden der Kreditwirtschaft und Verbraucherschutzorganisationen zu diesem Thema ein. Dieser, so die BaFin habe leider keine "kunden gerechten Lösungen" gebracht. Im Dezember hatte die Aufsicht Kunden dazu aufgerufen, ältere Prämiensparverträge zu überprüfen. Daraus lässt sich die wachsende Ungeduld ab lesen. Denn nur selten wendet sich die Behörde direkt an Verbraucher.

Ende Januar 2021 hat die Aufsicht nun noch einmal nachgelegt und angekündigt, Kreditinstitute über eine Allgemeinverfügung verpflichten zu wollen, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren. Betroffene Bankkunden sollen nicht nur erfahren, welche Zinsanpassungsklausel in ihrem Fall verwendet wurde, sondern die Institute müssen ihnen auch erklären, ob sie dadurch zu geringe Zinsen erhalten haben. Darüber hinaus müssen sie den Sparern anbieten, die entstandene Vertragslücke zu schließen. Dafür können sie ihnen entweder eine Nachberechnung zusagen, die sich wiederum an der Vertragsauslegung orientieren soll, die von den Zivilgerichten noch zu erwarten ist. Alternativ können Banken ihren Kunden einen individuellen Änderungsvertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anbieten, die die Rechtsprechung des BGH aus 2010 berücksichtigt.

Es kommt nun also Bewegung in das Thema. Gut möglich, dass letztendlich Gerichte entscheiden müssen, wie die entstandene Vertragslücke zu schließen ist, sprich, woran sich der zu zahlende Zins zu orientieren hat. Betroffene Institute können jetzt im Grunde nur noch eines tun: offensiv mit dem Thema umgehen und ihre Kunden ansprechen. Nur so kann der Eindruck vermieden werden, die Kunden übervorteilen zu wollen. Denn eine neuerliche Imagekrise kann die Branche gerade jetzt sicher nicht gebrauchen. Red.

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