Wettbewerbszentrale

Bankwerbung und Surcharging im Fokus

Am 1. März hat die Zentrale zur Bekämpfung Unlauteren Wettbewerbs (Wettbewerbszentrale) ihren Jahresbericht für das Jahr 2017 vorgelegt. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 10 478 Anfragen und Beschwerden wegen unlauteren Wettbewerbs bearbeitet. 147 davon (im Vorjahr 149) entfielen auf die Finanzbranche. Das entspricht einem Anteil von gerade einmal 1,4 Prozent. Nur in der Textil- und Bekleidungsbranche und im Bereich Personenbeförderung sind die Fallzahlen noch geringer.

Im Bankenbereich hebt die Wettbewerbszentrale irreführende Werbung mit Konditionen hervor. In einem Fall wurde eine Werbung einer Bank beanstandet, bei der die Eröffnung des Girokontos inklusive Kreditkarte unter anderem mit dem Hinweis "Guthabenzins 0,4 Prozent pro Jahr variabel" beworben wurde, obwohl dieser Guthabenzins nur auf Guthaben auf dem Kreditkartenkonto gewährt wurde, nicht jedoch auf Guthaben auf dem damit verbundenen Girokonto.

Ebenfalls als unzulässig untersagt wurde die Werbung der Sparda-Bank West mit dem kostenlosen Girokonto, obwohl für die zugehörige Debitkarte ein Jahresentgelt von 10 Euro berechnet wird. Hier kam es zum Rechtsstreit, in dem sich das Landgericht Düsseldorf der Einschätzung der Wettbewerbszentrale anschloss und die Werbung untersagte. Ganz ähnlich gelagert ist der Fall der Sparda-Bank Baden-Württemberg, die die Girocard-Jahresgebühr von zehn Euro bei mehr als 100 bargeldlosen Bezahltransaktionen pro Jahr erstattet. Auch in diesem Fall landete die Werbung mit dem kostenlosen Girokonto vor Gericht. Erst am 19. Februar 2018 sprach in diesem Fall das Landgericht Stuttgart (Aktenzeichen 35 O 57/17) sein Urteil - mit dem gleichen Tenor wie zuvor die Düsseldorfer Richter.

Unter der Rubrik "Finanzmarkt" genannt wird auch ein Themenfeld, das überwiegend nur indirekt mit Banken zu tun hat: In Abstimmung mit der Bundesbank und der BaFin hat die Wettbewerbszentrale im Juni 2017 eine Beschwerdestelle für Unternehmer und Verbraucher eröffnet, bei der Fälle von Sepa-Diskriminierung gemeldet werden können. Hier geht es vor allem um Fälle, in denen Unternehmen zwar prinzipiell das Bezahlen per Lastschrift ermöglichen, dies aber einschränken und zum Beispiel unzulässigerweise die Zahlung per Lastschrift auf den Einzug von deutschen Bankkonten beschränken.

Seit Eröffnung dieser Beschwerdestelle sind mehr als 200 Beschwerden über Verstöße gegen die Sepa-Verordnung eingegangen. Diese richteten sich gegen Unternehmen aus den verschiedensten Branchen wie Finanzdienstleister, Touristikunternehmen, Energieversorger, aber auch Lebensmittelhersteller oder Krankenkassen. Insgesamt wurden zu dieser Thematik bislang 97 Abmahnungen ausgesprochen. In 95 Fällen gab es außergerichtliche Einigungen. Gegen die Airline Easyjet und die Versandapotheke Doc Morris in den Niederlanden hat die Wettbewerbszentrale Klage bei den Land gerichten Frankfurt beziehungsweise Köln eingereicht.

Seit Januar 2018 gibt es eine weitere der EU-Regulierung zu verdankende Beschwerdestelle: nämlich eine Beschwerdestelle für unzulässige Zahlungsentgelte, bei der es um das durch die PSD2 verbotene Surcharging geht. Dort sind in den beiden ersten Monaten 2018 bereits mehr als 160 Beschwerden eingegangen. Gemeldet werden hier vor allem Fälle von Unternehmen aus den verschiedensten Branchen, die für unbare Zahlmöglichkeiten wie Lastschrift oder Kreditkarte ein Entgelt verlangen, obwohl dies seit dem 13. Januar 2018 verboten ist.

Bislang hat die Wettbewerbszentrale in den Beschwerdefällen zwar noch keine Abmahnungen ausgesprochen. In 32 Fällen wurden die betroffenen Unternehmen erst einmal aufgefordert, ihre Zahlungsmodalitäten an die geltenden Vorschriften anzupassen. "Dabei wird es aber wohl nicht bleiben", meint Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale. Denn einige Fragen im Zusammenhang mit den Zahlungsentgelten seien noch gar nicht geklärt - wie etwa die Frage, ob die Regelung auch in Bezug auf Paypal gilt. "Hier können am Ende nur die Gerichte für Rechtssicherheit sorgen", meint Münker. Red.

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