Markenführung

Bayerisch und Sofort - eine Einigung, ein Verfahren

Immer wieder kommt es auch im Bereich Finanzdienstleistungen zum Markenstreit. Am bekanntesten war hier die Auseinandersetzung zwischen der Sparkassenorganisation und Santander um die Verwendung der roten Farbe.

Um den Namen selbst ging es in einer Auseinandersetzung zwischen zwei bayerischen Versicherungen: Die Versicherungskammer Bayern und die Bayerische führten einen Rechtsstreit darüber, ob es einen Rechtsanspruch auf die exklusive Verwendung der Bezeichnung Bayerisch gebe. Hintergrund war die im Jahr 2012 erfolgte Umfirmierung der Bayerischen Beamten Versicherungen in "Die Bayerische". Unter Hinweis auf eine mögliche Verwechslungsgefahr hatte die Versicherungskammer Bayern dagegen 2016 Klage beim Landgericht München eingereicht. Nachdem das Landgericht München diese Klage im August 2017 abgewiesen hatte, ging der Fall zur Berufung zum Oberlandesgericht München.

Auch das OLG hat aber offensichtlich angedeutet, dass es kein Exklusivrecht auf die Bezeichnung "Bayerisch" gebe, und deshalb in einer Verhandlung am 15. November 2018 die Rücknahme der Berufungen angeregt. Dieser Empfehlung haben sich beide Unternehmen angeschlossen. Herbert Schneidemann, Vorstandsvorsitzender der Bayerischen, freut sich, dass damit der "völlig überraschend gekommene Angriff" auf die eigene Marke abgewehrt und die "rechtliche Auseinandersetzung endgültig erledigt werden kann".

Die Versicherungskammer Bayern hingegen bekräftigt noch einmal, dass sie gegen die Nutzung des Namens "die Bayerische" von Beginn an Bedenken und gute Gründe gehabt habe, im Hinblick auf den Namensstreit den gerichtlichen Weg zu wählen. Dr. Frank Walthes, Vorsitzender des Vorstands des Konzerns, betont, es sei völlig normal, bei einer Verwechslungsgefahr eine neutrale dritte Instanz über das weitere Vorgehen entscheiden zu lassen. Diese Möglichkeit habe die Versicherungskammer Bayern vor allem im Interesse ihrer Kunden, Eigentümer und Vertriebspartner genutzt. Gleichwohl akzeptiere man den Vorschlag des Gerichts, da er für beide Unternehmen Rechtssicherheit hinsichtlich des Markenauftritts schaffte.

Während der weiß-blaue Namensstreit somit zu einem außergerichtlichen Ende gekommen ist und beide Versicherer sich weiterhin mit ihrer Marke auf die bayerische Heimat berufen dürfen, geht es in einem weiteren Rechtsstreit, der gerade erst begonnen hat, um eine Produktbezeichnung - nämlich um die Verwendung des Wortes "Sofort" in einer Payment lösung.

Kläger ist in diesem Fall die Sofort GmbH, die am 2. Oktober 2018 ebenfalls vor dem Landgericht München eine Unterlassungsklage gegen die Fintec Systems GmbH eingereicht hat. Der Grund: Das Unternehmen verwendet für sein Online-Bezahlsystem die Bezeichnung "sofortpay" und verstößt damit nach Einschätzung der Sofort GmbH gegen das Markengesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

Die 2005 gegründete Sofort GmbH, die seit 2014 Teil zur Klarna Group gehört, bietet als Kernprodukt die Sofortüberweisung an. Auch das von Fintec Systems angebotene "sofortpay" ist ein Direktüberweisungsverfahren. Auch in diesem Fall befürchtet die Klägerin eine Verwechslungsgefahr. Fintec Systems mache mit der Namenswahl Gebrauch vom guten Ruf der Sofortüberweisung und nun das gleiche Produkt ein zweites Mal auf den Markt. Pikant dabei: Die Gründer von Fintec Systems waren zudem zuvor jahrelang bei der Sofort GmbH tätig, wie es von Klarna heißt.

Diese Tatsache könnte sich vor Gericht möglicherweise als entscheidend erweisen, legt sie doch den Verdacht nahe, dass die Bezeichnung Sofortpay ganz bewusst gewählt wurde, um eine Vergleichbarkeit mit der Sofortüberweisung anzudeuten. Ob das reichen wird, um den Rechtsstreit zugunsten von Klarna zu entscheiden, bleibt abzuwarten.

Interessant ist diese Auseinandersetzung freilich noch unter einem anderen Aspekt: Vor Jahren noch war es die damalige Payment Network AG als Betreiberin der Sofortüberweisung, die von Giropay verklagt wurde, weil sie die Kunden auffordere Kontodaten und TAN auf einer nicht bank eigenen Internetseite einzugeben und damit gegen die Banken-AGB zu verstoßen. Damals hatte man sich gegen diese Klage gewehrt, mit dem Argument, Giropay strebe damit lediglich an, einen Mitbewerber aus dem Markt zu drängen. Über diese Argumentation sind Zeit und PSD2 hinweggegangen. Heute ist Klarna der große Player, der gegen einen Marktneuling klagt - wenn auch möglicherweise mit besseren Argumenten. Red.

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