INVESTMENTBRANCHE

Bessere Regulierung angemahnt

"2018 war ein gutes Fondsjahr". So titelte der BVI die Pressemitteilung zur Entwicklung im Jahr 2018. Falsch ist diese Aussage nicht. Sie gilt allerdings vor allem mit Blick auf die Spezialfonds, die als "unverändert stabile Stütze beim Absatz" mit Zuflüssen von 94,7 Milliarden Euro ihr drittbestes Absatzjahr verzeichneten.

Anders sieht es bei den Publikumsfonds aus. Hier dämpften die unruhigen Börsen die Zuflüsse. Am Jahresende stand ein Nettomittelaufkommen von 21,8 Milliarden Euro in den Büchern - nach 72,5 Milliarden Euro im Vorjahr. "2018 hat sich angefühlt wie 2008", sagte denn auch BVI-Präsident Tobias C. Pross. Gut geschlagen haben sich in diesem Umfeld die Mischfonds mit Nettozuflüssen von 21,6 Milliarden Euro (im Vorjahr 29,6). Auch bei den Immobilienfonds lag das Aufkommen mit 6,4 (5,9) Milliarden Euro nah am Vorjahreswert. Aktienfonds verbuchten zumindest ein kleines Plus von 0,7 Milliarden Euro, während bei den Rentenfonds Abflüsse in Höhe von 5,7 Milliarden Euro (nach 21,1 Milliarden Euro an Zuflüssen 2017) zu verzeichnen waren.

Die genannten Rückgänge der Fondskonjunktur bei den Publikumsfonds führt der BVI nur auf die Marktentwicklung zurück, nicht auf die Regulierung. MiFID II hat demnach keine Bremsspuren im Geschäft hinterlassen. "Im Januar/Februar 2018 hat die deutsche Fondsbranche bei der Umsetzung von MiFID II einen tollen Job gemacht", resümiert Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. Im Ausland habe es damit viel mehr Probleme gegeben.

Das heißt freilich nicht, dass der Branchenverband mit der Regulierung glücklich ist. MiFID II dient dafür als Beispiel. Wo Verbraucherschutz das Ziel war, so Richter, wurden stattdessen Hürden errichtet. "MiFID II führt nicht dazu, dass Verbraucher besser beraten werden, sondern weniger." Als Problem nennt er zum Beispiel die Pflicht zur Telefonaufzeichnung und die Ex-Ante-Bereitstellung von Informationen zu den Kosten, die in der telefonischen Beratung kaum umsetzbar sei, weil eben längst nicht alle Kunden über ein elektronisches Postfach verfügen.

Vor allem aber steht die Auslegung der BaFin, was die Verwendungen der Zuwendungen betrifft, in der Kritik. Dass Provisionen nur dann zulässig sind, wenn sie der Qualitätsverbesserung der Dienstleistung dienen, sei nicht nur ein deutscher Alleingang, sondern ist nach Einschätzung des BVI auch nicht durch den Richtlinientext gedeckt. In der Praxis komme dies einem Gewinnverbot gleich, das es in keiner anderen Branche gebe - auch nicht beim Versicherungsvertrieb. So sieht sich die Fondsbranche einmal mehr im Vergleich zur Assekuranz schlecht behandelt, und das, obwohl es doch eigentlich das Ziel des Regulators war, mit "MiFID" und der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD die Regulierung von Fonds- und Versicherungsvertrieb anzugleichen.

Auch wenn das Gewinnverbot ein typisch deutsches "Goldplating" ist, das auch bei anderen Regulierungsthemen immer wieder beklagt wird, ist das für den BVI ein Beispiel dafür, das der Regulator sein Versprechen nicht eingelöst hat, für eine "bessere Regulierung" zu sorgen, wie es Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans im Mai 2015 angekündigt hatte. Die angekündigte Durchforstung, Nachbesserung und Auslichtung des Regulierungsdschungels ist aber nicht nur ausgeblieben, er hat sich sogar verdoppelt. Richter rechnet vor: 2016 gab es 39 EU-Richtlinien und -Verordnungen, mit denen sich die Fondsbranche seit 2011 beschäftigen musste, 2019 waren es 72. Auf dem "Level 2" waren vor drei Jahren 305 Durchführungsbestimmungen zu beachten, heute sind es 537. Und auf dem "Level 3" stieg die Zahl der Leitlinien und Empfehlungen von 232 auf 456. In Summe macht das beinahe eine Verdoppelung der Regeln aus.

Die neue EU-Kommission soll deshalb endlich liefern, fordert der BVI. Und mehr noch: Sie soll "einen erweiterten Fokus einnehmen" und auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Asset-Management-Branche als gleichberechtigtes Ziel neben Finanzstabilität und Verbraucherschutz berücksichtigen, wie es die US-Regulierung tut. Solange diese dritte Säule fehlt, fallen die europäischen Anbieter im Größenvergleich immer weiter zurück - und damit auch bei den Skaleneffekten. Die wiederum sind im Blick auf die Kosten wichtig. Die Forderung, bei der Regulierung auch die Bedürfnisse der Anbieterseite im Blick zu behalten, ist also nicht ausschließlich im Eigeninteresse, sondern auch in dem der Fondssparer. Für sie kostet unnötige Regulierung Rendite. Red.

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