Rechtsfragen

KundInnen vor dem BGH

Bundesgerichtshof

Am 20. Februar wird sich der BGH wieder einmal mit einer Klage gegen eine Sparkasse befassen müssen. Es geht aber nicht um das Bankgeschäft selbst, etwa - wie so oft - um die Konditionen. Sondern verhandelt wird in diesem Fall über Vordrucke und Formulare, in denen auf sogenannte geschlechtsneutrale Sprache verzichtet wird, in denen es also statt "Kunden und Kundinnen", "KundInnen" oder "Kund*inn*en" einfach nur "Kunden" heißt. Gleiches gilt natürlich auch zum Beispiel für Einzahler, Kreditnehmer oder Sparer.

Eine Kundin der Sparkasse sah sich durch solche Vordrucke diskriminiert und möchte dort auch Ausdrücke wie Kontoinhaberin, Kundin oder Sparerin lesen. Obwohl das Amtsgericht Saarbrücken die Klage in erster Instanz abgewiesen und auch das Landgericht Saarbrücken die Revision abgewiesen hat, verfolgt die Dame den Fall mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision weiter, sodass nun vor dem BGH darüber verhandelt werden muss.

Interessant wird die Sache vor allem deshalb, weil gerade zu Jahresbeginn die Diskussion um die sogenannte "inklusive Sprache" wieder voll entbrannt ist und sich die Stimmen mehren, die das politisch korrekte Herumreiten auf Bürgerinnen und Bürgern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder eben Sparerinnen und Sparer und Schreibweisen wie KundInnen oder Kund*inn*en als überflüssige Aufblähung der Sprache kritisieren - und das nicht nur in Deutschland. Die Académie Française, die sich als Hüterin der französischen Sprache versteht, hat die "geschlechtergerechte Sprache" schon seit langem als Entstellung der Sprache verurteilt. Doch auch Premierminister Edouard Philippe hat Ende 2017 seine Mitarbeiter aufgefordert, darauf zu verzichten.

Sollten die Richter in Karlsruhe die Sache anders sehen als die beiden Vorinstanzen, dann hätte dies vermutlich weit reichende Folgen. Nicht nur bei Banken und Sparkassen müssten dann Unmengen von Vordrucken und Formularen geändert werden. Das würde zwar so manche Feministin befriedigen. An Übersichtlichkeit gewinnen würden die Schriftstücke damit aber nicht. Ein Mehrwert für die Kunden, pardon Kund*in*nen, wäre damit schon gar nicht gegeben. Red.

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