VERGLEICHSPORTALE

Verivox sieht Gesetzgeber am Zug

Am 12. Dezember 2018 hatte das Bundeskartellamt im Rahmen seiner Sektoruntersuchung Vergleichsportale ein Konsultationspapier mit vorläufigen Ergebnissen veröffentlicht (siehe bank und markt 1/2018, Seite 6). Dass die Portalbetreiber über die dort genannten Resultate und Schlussfolgerungen nicht restlos begeistert sein würden, war zu erwarten. Eine ausführliche Stellungnahme zu dem Papier hat Verivox am 4. Februar dieses Jahres vorgelegt. Wie es guter Usus ist, begrüßt das Unternehmen zunächst die Zielsetzung der Sektoruntersuchung, Verbrauchern noch mehr Sicherheit bei der Nutzung von Vergleichsportalen zu geben, und betont die seit Jahren praktizierte vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Verbraucherschützern und Bundeskartellamt.

Als einziger Vertreter der deutschen Digitalwirtschaft habe Verivox im Rahmen eines EU-Projektes seit 2012 an der Entwicklung von Kriterien für mehr Qualität und Transparenz bei Vergleichsportalen mitgearbeitet und diese als Vorreiter der Branche auch umgesetzt. Die Forderung der Verbraucherschutzministerkonferenz nach einer Selbstverpflichtung der Vergleichsportale hat das Unternehmen mit einem konstruktiven Vorschlag unterstützt. Ein erster Vorschlag wurde im August 2018 dem Wirtschaftsministerium und am 30. Januar 2019 in Berlin öffentlich vorgestellt.

Dann kommt das Aber: Durch den vorwiegend negativen Tenor der Medienberichterstattung, so die Mutmaßung, sei vielen seriös arbeitenden Vergleichsportalen ein erheblicher Imageschaden entstanden. Schließlich betrage die Gesamtreichweite seit Veröffentlichung der Untersuchung bis zum 22. Januar 2019 rund 230 Millionen (gemessen durch externe Medienbeobachtung Meltwater und Landau Media). Die berechtigte Forderung an das Kartellamt lautet deshalb, bei der Kommunikation des finalen Berichtes deutliche, transparente und klare Differenzierungen nach Branchen und Unternehmen vorzunehmen. Andernfalls sei der Imageschaden für in Deutschland tätige Unternehmen mit zahlreichen Arbeitsplätzen extrem hoch und verschaffe damit weniger stark regulierten ausländischen Unternehmen deutliche Wettbewerbsvorteile. Ob diese Erwartung so stimmt, sei einmal dahingestellt. Wenn deutsche Portale wegen ihrer Praktiken von Verbraucherschützern und Wettbewerbshütern an den Pranger gestellt werden, dann ist es fraglich, ob Nutzer ausländischen Anbietern - die noch dazu häufig weniger bekannt sind - mehr vertrauen. Umfragen zeigen schließlich, dass Verbraucher der Kontrolle durch inländische Behörden einen beträchtlichen Wert beimessen.

Doch wie dem auch sei: Wenn das Kartellamt von den Portalen (zu Recht) ein Höchstmaß an Transparenz einfordert, dann ist es nur recht und billig, diese Forderung im Gegenzug auch an die Wettbewerbsbehörde zu richten, dies umso mehr, als den Verbrauchern mit pauschaler Kritik ohnehin wenig gedient ist. Weiterhin kritisiert Verivox unterschiedliche Regelungen und Anforderungen von Verbraucherschutz und Wettbewerbsbehörde, die sich teilweise widersprechen. Als Beispiel wird das Stichwort "günstigster Preis" genannt. Hier haben Verbraucherschützer im Rahmen der Untersuchungsergebnisse der digitalen Marktwächter angeprangert, dass auf Vergleichsportalen nicht immer der günstigste Preis zu finden sei. Das Bundeskartellamt hingegen kritisiert die von Portalen selbst gegebenen Boni oder "Nirgendwo-Günstiger-Garantien", welche den Verbrauchern eben gerade den günstigsten Preis garantieren sollen.

Dass solche Widersprüche es den Anbietern schwer machen, die Anforderungen beider Seiten zu erfüllen, liegt auf der Hand - daher die Forderung an den Gesetzgeber, klare Vorgaben zu definieren. Dieser Wunsch nach Regulierung ist auf den ersten Blick vielleicht ungewöhnlich. Doch er zeigt einmal mehr: Gesetzliche Vorgaben sind nicht immer nur ein unbequemes Korsett. Sondern sie können auch Hilfestellung geben. Red.

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