Privatinsolvenz

Weniger als jeder Zehnte erreicht Restschuldbefreiung nach drei Jahren

Zum 1. Juli 2014 wurde das Privatinsolvenzverfahren reformiert - nicht zuletzt mit dem Ziel, zahlungsunfähige Verbraucher schneller von ihren Schulden zu befreien. Wenn innerhalb von drei Jahren 35 Prozent der Schulden und die Verfahrenskosten bezahlt werden, ist eine Restschuldbefreiung möglich. Wie viele Personen von den neuen Regelungen profitieren, hat die Wirtschaftsauskunftei Crifbürgel nun erstmals auf Jahressicht untersucht. Vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2015 mussten demnach in Deutschland 102 005 Privatpersonen Insolvenz anmelden. Davon ist es 8,2 Prozent gelungen, die Restschuldbefreiung auf drei Jahre zu verkürzen.

Deutlich höher liegt die Quote, die es in drei Jahren geschafft haben, unter den ehemals Selbstständigen (13,8 Prozent). Rechnet man sie aus der Gesamtberechnung heraus, ergibt sich für die "normalen" Verbraucherinsolvenzen eine Quote von 7,7 Prozent, denen eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren gelungen ist.

Die Untersuchung zeigt auch, dass es überproportional mehr jungen Menschen gelingt, die Restschuldbefreiung nach drei Jahren zu erreichen. Erklärt wird dies damit, dass die Schulden dieser Personengruppe relativ gesehen eine geringere Höhe aufweisen. Mit knapp unter 11 000 Euro haben sie nur ein Drittel der durchschnittlichen Schulden über alle Altersgruppen hinweg. Zudem finden sie schneller einen Arbeitsplatz. Auch das dürfte eine Rolle spielen, da Arbeitslosigkeit zu den sechs Hauptfaktoren zählt, die zu Überschuldung führen. Die übrigen fünf sind Einkommensarmut, gescheiterte Selbstständigkeit, ein zum Einkommen unpassendes Konsumverhalten, Veränderungen in der familiären Situation wie Scheidung beziehungsweise Trennung und Krankheit. Red.

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