Blickpunkte

Regulierung Eine Frage des Modells

Als Visa sich im Jahr 2002 mit der EU-Kommission auf eine Senkung der Inter-change-Sätze geeinigt hatte, hatte die Kommission zugesagt, dass auch bei Mastercard "in Kürze" entsprechende Maßnahmen folgen würden. Diese kurze Zeitspanne dauerte bekanntlich fünf Jahre. Die Bereitschaft bei Visa, der EU-Kommission gegenüber guten Willen zu dokumentieren, ist deshalb begrenzt. Die im März wirksam gewordene Senkung der Interchange-Sätze ist folglich auch nicht als Demonstration des Entgegenkommens zur Erleichterung der fortdauernden Gespräche gedacht, sondern basiert schlicht auf der Auswer tung der jüngsten Kostenstudien. Weil mit steigendem Transaktionsaufkommen Synergieeffekte wirksam werden, sinken die Stückkosten, weshalb auf Basis des bislang schon geltenden Berechnungsmodells die Sätze angepasst wurden. Trotz dieser Senkung kehrt sich damit die Situation um: Die Akzeptanz von Visa-Karten ist künftig für den Handel (wenigstens grenzüberschreitend) deutlich teurer als Mastercard; für die Banken ist umgekehrt Visa das lukrativere Geschäftsmodell.

Die Absegnung der neuen Visa-Sätze durch die EU-Kommission ist nach dem aktuellen Stand des Kartellverfahrens allerdings eher zweifelhaft, obwohl der gute Wille zur Kenntnis genommen wird. Befriedigend kann die deutliche Diskrepanz zwischen der nun vereinbarten Interchange für Mastercard- und Maestro-Transaktionen und den Sätzen bei Visa für die Kommission gewiss nicht sein. Gleichwohl sieht Visa die Lage gelassen. Die Ausgangslage sei schließlich eine andere als beim Wettbewerber. Denn während Mastercard begründen musste, warum ein Interbankenentgelt in der gewünschten Höhe angemessen sei, liege im Fall Visa die Beweislast bei der Kommission: Sie müsste begründen, warum die aktuellen Sätze nicht angemessen sind. 2002 nämlich hatten die Wettbewerbshüter nicht nur die Interchange-Sätze, sondern vor allem das zugrunde liegende Berechnungsmodell gebilligt. Solange sich die Rahmenbedingungen nicht grundsätzlich verändern, müsste eine Festsetzung des Interbankenentgelts auf dieser Basis, so wie jetzt erfolgt, weiterhin den Vorgaben der Kommission entsprechen - auch wenn sich daraus höhere Sätze ergeben, als sie nun mit Mastercard ausgehandelt wurden. Der bloße politische Wille zu einer Gleichbehandlung beider Wettbewerber und dem Durchsetzen einer Interchange auf möglichst niedrigem Niveau reicht also in der aktuellen Diskussion nicht aus. Red.

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