Andreas Mundt: Kartellrechtliche Vorprüfung der Kooperation bei Kwitt ohne abschließendes Ergebnis beendet

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes
Quelle: Bundeskartellamt

An der Beurteilung der Kooperation von Sparkassen-Finanzgruppe und der Genossenschaftsorganisation beim P2P-Bezahlverfahren seitens des Bundeskartellamts hat sich nichts verändert. Die Wettbewerbsbehörde hatte das ursprünglich geplante gemeinsame Konzept „Geldbote“ nicht verboten, sondern zunächst nur Rückfragen gestellt. Daraufhin hatten die beiden Verbünde sich im Interesse einer schnellen Platzierung im Markt entschieden, auf ein gemeinsames Produkt zunächst zu verzichten. Mit Blick auf die jetzt bekannt gegebene Kooperation hatten sie das Kartellamt um eine Einschätzung gebeten. Dazu Kartellamtspräsident Andreas Mundt im Interview mit bank und markt: „Wir haben daraufhin unter anderem einen Markttest durchgeführt. Dieser sollte klären, ob die von den Institutsgruppen aufgestellten Bedingungen für die Interoperabilität tatsächlich diskriminierungsfrei ausgestaltet sind, sodass interessierte Dritte – auch aus dem Bereich der sogenannten. Fintechs – der Kooperation beitreten können. Die Beteiligten haben die Kooperation dann aber bereits umgesetzt, bevor wir die Auswertung des Markttests endgültig abgeschlossen hatten... Vor diesem Hintergrund haben wir die kartellrechtliche Vorprüfung ohne abschließendes Ergebnis beendet. Wir könnten den Sachverhalt aber erneut aufzugreifen, sollte hierzu Anlass bestehen, zum Beispiel, wenn die Interoperabilität mit dritten Anbietern nicht diskriminierungsfrei erfolgt.“ Das vollständige Interview erscheint in bank und markt am 10. Juni 2018.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X