BaFin: PSD2-Frist für Kreditkartenzahlungen verlängert

Foto: © Kai Hartmann Photography / BaFin

Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eben mitteilt, dürfen Kreditkartenzahlungen in Deutschland auch ab dem 14. September 2019 vorerst weiter ohne starke Kundenauthentifizierung ausführen. Die BaFin will das zunächst nicht beanstanden. Die Aufsichtsbehörde folgt damit anderen Ländern, die die Frist auch schon verlängert haben. Mit der Fristverlängerung sollen Störungen bei Internetzahlungen verhindert werden und ein reibungsloser Übergang auf die Anforderungen gemäß PSD2 ermöglicht werden.

Ab dem 14. September 2019 ist eigentlich eine 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) bei Online-Zahlungen vorgeschrieben. Nach Einschätzung der BaFin sind die kartenausgebenden Zahlungsdienstleister in Deutschland auf die neuen Anforderungen vorbereitet. Anders sieht dies bei den Unternehmen aus, die Kreditkartenzahlungen im Internet als Zahlungsempfänger nutzen. Bei ihnen besteht nach wie vor erheblicher Anpassungsbedarf. Damit Verbraucher und Unternehmen dennoch weiterhin online mit der Kreditkarte bezahlen können, wird die BaFin für Kreditkartenzahlungen im Internet vorübergehend nicht auf einer Starken Kundenauthentifizierung bestehen.

Diese Möglichkeit hatte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) den nationalen Aufsehern eingeräumt. Das bereits heute bei Internetzahlungen übliche Sicherheitsniveau bleibt erhalten. Zivilrechtliche Haftungsregelungen, etwa zwischen dem Kreditkarteninhaber und dem Zahlungsdienstleister, bleiben von der Maßnahme unberührt, so dass für Verbraucher und andere Zahler im Internet kein Nachteil entsteht.

Die Erleichterungen sind nach Angaben der BaFin zeitlich befristet. Wann sie auslaufen, will die BaFin festlegen, nachdem sie die Marktteilnehmer konsultiert hat und sich mit der European Banking Authority (EBA) abgestimmt habe. In der Zwischenzeit erwartet die BaFin, dass alle Beteiligten ihre Infrastrukturen so schnell wie möglich so anpassen, dass diese in den gesetzlich vorgesehenen Fällen eine starke Kundenauthentifizierung ermöglichen. Dazu sind konkrete Migrationspläne zu erarbeiten. Die Erleichterungen betreffen ausschließlich Kreditkartenzahlungen im Internet.

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