BaFin untersagt Leerverkäufe von Wirecard-Aktien

Quelle: Wirecard AG

Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach es ab sofort verboten ist, neue Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien der Wirecard AG zu begründen oder bestehende Netto-Leerverkaufspositionen zu erhöhen. Das Verbot gilt bis zum 18. April 2019, 24 Uhr. Die Verfügung beruht auf Artikel 20 Verordnung (VO) Nr. 236/2012 (EU-Leerverkaufsverordnung). ESMA hat der Maßnahme zugestimmt.

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