Geldwäschegesetz vor der Verabschiedung – „Systemunternehmen“ sollen zur Bereitstellung von Schnittstellen für Zahlungsdienstleister verpflichtet werden

Deutscher Bundestag
Quelle: © DBT/Neumann

Der Bundestag debattiert heute Abend abschließend eine halbe Stunde lang den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“. Die am 13. November vom Finanzausschuss verabschiedete Beschlussvorlage enthält unter Artikel 4  (Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) §58 a eine Erweiterung, die auch „Systemunternehmen“ mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern, die durch technische Infrastrukturleistungen zum Erbringen von Zahlungsdiensten oder dem Betreiben des E-Geld-Geschäfts in Deutschland beitragen,  Zahlungsdienstleistern diese technischen Infrastrukturleistungen „ gegen angemessenes Entgelt unverzüglich und unter Verwendung angemessener Zugangsbedingungen zur Verfügung zu stellen.“ Sollte der Entwurf in dieser Form verabschiedet werden, bedeutet das die Pflicht für Apple, die NFC-Schnittstelle zu öffnen.

Die komplette Beschlussvorlage finden Sie hier

Noch keine Bewertungen vorhanden


X