KRIMINALSTATISTIK

Deutlich weniger Betrug mit ausgespähten Kartendaten

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2018

Die Fallzahlen beim Betrug mit rechtswidrig erlangten unbaren Zahlungsmitteln sind 2018 um 2,9 Prozent zurückgegangen. Das geht aus der polizeilichen Kriminalstatistik des BKA hervor. Am deutlichsten war der Rückgang beim Betrug mit widerrechtlich erlangten Kartendaten (minus 12,0 Prozent), beim Lastschriftverfahren betrug der Rückgang 8 Prozent. Demgegenüber gab es beim Einsatz widerrechtlich erlangter Karten mit PIN ein Plus von 4,6 Prozent - möglicherweise, weil der Lastschriftanteil am Bezahlartenmix zugunsten des PIN-gestützten Verfahrens zurückgeht. Betrug mit Kartendaten sowie ohne PIN machen jeweils etwa ein Viertel der erfassten Fälle aus, mit PIN sind es 37,0 Prozent. In 106 240 Fällen (minus 11,7 Prozent) wurde der Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln erfasst. Zusammen 44,9 Prozent dieser Diebstähle entfallen auf Taschendiebstahl sowie Diebstahl auf Fahrzeugen.

Die Fallzahlen beim Nachmachen, Verfälschen, Verschaffen oder Überlassen falscher Schecks, Zahlungskarten oder Wechsel haben sich im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr fast verdreifacht. Die Aufklärungsquote ist bei diesem Straftatbestand mit nur noch 13,5 Prozent am geringsten. Red.

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