REGULIERUNG

Unbemerkte Verordnung

Europaparlament; Quelle: pixabay

Am 19. April ist die neue EU-Entgelt-Verordnung (Verordnung 2019/518 des Europäischen Parlaments und Rates) in Kraft getreten, die bei grenzüberschreitenden Kartenzahlungen und Überweisungen innerhalb der EU für mehr Kostentransparenz bei Währungsumrechnungen sorgen soll. Denn die dynamische Währungsumrechnung (DCC), mit der in Euro anstelle der Landeswährung bezahlt werden kann, ist aufgrund der nicht deutlich ausgewiesenen Umrechnungsgebühren in der Regel teurer als in der Lokalwährung. Hier soll die Entgelt-Verordnung für mehr Klarheit sorgen.

Großer Bekanntheit erfreut sich die Verordnung allerdings nicht. Das ergab eine vom 28. Februar bis 3. März 2020 durchgeführte Yougov-Umfrage im Auftrag von Transferwise unter 2 130 Menschen in Deutschland. 64 Prozent der Befragten hatten demnach von der Verordnung noch nie etwas gehört. Für einen Großteil der Studienteilnehmer hat die Neuregelung allerdings auch keine Relevanz. Denn nur knapp jeder Fünfte nutzt überhaupt die Währungsumrechung und zahlt auch im Nicht-Euro-Ausland innerhalb der EU in Euro statt in der lokalen Landeswährung. Und lediglich 29 Prozent der Befragten wissen nicht, welche Option unter dem Strich günstiger ist.

Dass nur vergleichsweise wenige Verbraucher von der Verordnung profitieren, heißt natürlich nicht per se, dass sie nicht gerechtfertigt wäre. Der Blick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis lässt dennoch Zweifel aufkommen. Denn der Aufwand für die neue Kostentransparenz ist für Paymentdienstleister beträchtlich. Ob sich das lohnt? Red.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X