Bargeldrestriktionen gegen Schattenwirtschaft - Bundesbank bleibt skeptisch

Swantje Benkelberg

Schon lange hat sich die Bundesbank im sogenannten "War on Cash" eher zurückhaltend positioniert. Wenn die Verbraucher in Deutschland am Bargeld festhalten wollen, so der Grundtenor der Verlautbarungen zum Thema, dann sei ihnen das unbenommen. Den Eindruck, eine mögliche Bargeldabschaffung forcieren zu wollen, machte die Bundesbank nie.

Im laufenden Jahr macht es die Notenbank den Bargeldgegnern erst recht nicht einfach: Erst im Februar hatte sie eine Studie veröffentlicht, die der Behauptung, Kartenzahlungen seien schneller als Bargeld, widersprach oder sie zumindest unter den Vorbehalt stellte, dass kontaktloses Bezahlen sich flächendeckend durchsetzt.

"Wissenschaftliche Belege schwer zu erbringen"

In ihrem Monatsbericht vom März dieses Jahres räumte die Bundesbank zudem mit der These auf, durch Einschränkungen des Bargeldverkehrs könne die Schattenwirtschaft eingedämmt werden - eines der immer wieder vorgebrachten Argumente, wenn es um Bargeldobergrenzen oder die Abschaffung der 500-Euro-Banknote geht. Bereits in der Einleitung des Beitrags "Bargeldnachfrage in der Schattenwirtschaft" heißt es: "Wissenschaftliche Belege zum Umfang der aus Schattenwirtschaft und Kriminalität resultierenden Bargeldnachfrage sind ... nur schwer zu erbringen." Das wiederum heißt nichts anderes als, dass es kaum mehr als eine Hoffnung ist, durch Bargeldrestriktionen Schwarzarbeit, Rauschgifthandel oder Terrorismusfinanzierung eindämmen zu können.

Die Bundesbank nennt dafür eine ganze Reihe von Gründen: Zum einen spielt in der Schattenwirtschaft der Tausch von Gütern eine Rolle. Zahlungen lassen sich auch über das offizielle Bankensystem abwickeln, wenn über Briefkastenfirmen Anonymität hergestellt wird. Nicht zuletzt macht die Digitalisierung auch vor illegalen Aktivitäten nicht halt. Dann kommen zum Beispiel informelle Finanzsysteme wie Hawala oder Krypto Token zum Einsatz.

Wohlgemerkt: Die Bundesbank schließt keineswegs aus, dass in der Schattenwirtschaft Bargeld zum Einsatz kommt - in hohem Maße zum Beispiel bei Korruption (70 Prozent). Das Ausmaß, in dem Bargeld für ungesetzliche Transaktionen zum Einsatz kommt, wird jedoch als "überdurchschnittlich unsicher" bezeichnet. Das wiederum liegt auch daran, dass ein Rückschluss auf die rechtswidrige Bargeldhortung ohne Kenntnis der legal gehorteten Bargeldbestände nicht möglich ist. Der bloße Umlauf hoher Banknotenstückelungen taugt jedenfalls nicht dazu, auf illegale Bargeldverwendung zu schließen, da die Banknoten mit hohem Nennwert für das legale Bezahlen hoher Beträge über die legale Wertaufbewahrung genauso geeignet sind wie für die illegalen Entsprechungen.

Genauso wenig lässt sich die These einer Korrelation von Bargeldnachfrage und Schattenwirtschaft laut Bundesbank anhand des Bargeldkoeffizienten festmachen, also dem Verhältnis von Bargeldumlauf zu Sichteinlagen. Unterschiedlich definierte Bargeldkoeffizienten in Deutschland waren nämlich in den letzten Jahrzehnten tendenziell rückläufig. Deshalb könne auch nicht anhand unerklärter Anstiege automatisch auf eine Nutzung des Bargelds in der Schattenwirtschaft gesprochen werden.

Korrelation zwischen Bargeld und Abgabenquote

Nur einen einigermaßen sicheren Faktor, der auf eine Korrelation zwischen Schattenwirtschaft und Bargeldnachfrage hinweist, hat die Bundesbank ausgemacht: die Steuer- und Sozialabgabenquote. Wenn Letztere dauerhaft um einen Prozentpunkt steigt, nimmt die Wachstumsrate des inländischen Banknotenumlaufs langfristig um 2,2 Prozentpunkte zu. Seit 2012 leistet die Abgabenquote den größten Wachstumsbeitrag zum Inlandsumlauf.

Ob das reicht, um Maßnahmen wie die Abschaffung von Banknoten mit hohem Nennwert oder die Einführung von Barzahlungsobergrenzen damit zu begründen, so Steuerhinterziehung und andere kriminelle Aktivitäten effektiv zu bekämpfen, stellt die Bundesbank zu Recht infrage. Nicht nur, dass es keinen empirischen Nachweis gibt - es bleibt zudem unklar, ob sich das Ausmaß der Schattenwirtschaft auf diese Weise wirklich eindämmen lässt. Wenn irgendeine "Branche" kreativ darin ist, neue Strategien zu ersinnen, dann regelmäßig die kriminelle Szene. Das zeigt das Kopf-an-Kopf-Rennen der IT-Sicherheitsexperten mit Cyberkriminellen zur Genüge.

Wenn also empirisch nicht belegt werden kann, dass mit Bargeldobergrenzen oder der Abschaffung von Banknoten hoher Stückelungen das damit verbundene Ziel wirklich erreicht werden kann, dann ist es fraglich, ob sich damit die berechtigte Forderung nach Zahlungsmöglichkeiten, die keine Datenspuren hinterlassen, aushebeln lässt.

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