Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e. V., Berlin (II)

Um das Leasing-Geschäftsmodell und dessen Besonderheiten klarer und umfassender darzustellen und die Gespräche zu leasing-spezifischen Belangen auf europäischer Ebene zu intensivieren, hat der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 9. Oktober 2018 sowohl eine Lunch-Debatte mit dem Parlamentskreis Mittelstand Europa (PKM) als auch eine Diskussion mit einem Vertreter der Europäischen Investitionsbank (EIB) geführt. Bei der Debatte im Europäischen Parlament hat der BDL-Vorstand unter anderem verdeutlicht, dass mit Sorgen manches Vorhaben der Brüsseler "Rechtsetzungsmaschine" verfolgt wird. Massive Eingriffe in nationale, gut funktionierende Rechtssysteme seien mit dem Argument der Vertiefung des Binnenmarktes nicht gerechtfertigt und würden Investitionen eher bremsen - aktuelles Beispiel sei der Richtlinienvorschlag zur präventiven Restrukturierung. Dieser würde jedenfalls bislang nicht dazu beitragen, das Vertrauen der Investoren zu steigern. Bei dem Gespräch mit der EIB wurden Möglichkeiten der Refinanzierung von Leasing-Gesellschaften diskutiert und unterschiedliche Ansätze wie Globaldarlehen, ABS-Verbriefung, Risikobeteiligung, gedeckte Schuldverschreibung vorgestellt. Im Rahmen der Voraussetzungen und Eigenkapitalanforderungen wurde auch auf die Anerkennung von Leasing-Forderungen als Sicherheit Bezug genommen. Von dem EIB-Vertreter wurde allerdings hervorgehoben, dass die dargestellten Möglichkeiten ein Mindestkredit-/Refinanzierungsvolumen von 50 Millionen Euro erfordern. Daher sei die EIB aufgrund der gesetzten Vorgaben nicht in der Lage, kleinere Volumina zuzulassen.

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