FACTORING

Branchentreff zu Forderungsmanagement und Abrechnung im Gesundheitswesen

Ärzte finanziell fit halten

Marco Weber, Peter Himsel/BDIU

Forderungsmanager, Factoring-Unternehmen und Gesundheitsabrechner trafen sich im November 2018 zum Branchentreff und Erfahrungsaustausch. Die Branchenverbände Deutscher Factoring-Verband, der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) und der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen stellten die Digitalisierung, Datenschutz und Compliance im Rahmen des Antikorruptionsgesetzes im Gesundheitswesen in den Mittelpunkt – ein Tagungsbericht. (Red.)

Digitalisierung, Forderungsmanagement, Gesundheitswesen - passt das zusammen? Natürlich. Anfang November trafen sich in Berlin 30 Branchenentscheider zu einem spannenden Austausch zu genau diesen Themen. Eingeladen hatte der Deutsche Factoring-Verband gemeinsam mit dem PVS und dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen.

Wer eine trockene Fachveranstaltung erwartet hätte, lag falsch. Das war spätestens klar, als Professor Dr. med. Tobias Gantner zu seinem Vortrag ansetzte mit dem griffigen Titel "Nahtlosigkeit fürchtet in der Medizin nur der Chirurg". Dabei ging es ihm so gar nicht um Operationsnarben oder das feinfühlige Anwenden chirurgischen Bestecks. Vielmehr öffnete er einen ungewöhnlichen Blick in die Zukunft. Die Digitalisierung macht vor der Medizin nicht halt. Nahtlosigkeit, das heißt hier: Hürden abbauen, medizinische Lösungen möglichst in einem Fluss anbieten, für Ärzte und Patienten schneller und mit möglichst wenigen Einzelschritten.

Der digitale Wandel wird in der Medizin vieles von Grund auf umstellen. Die Beziehungen zwischen Produkten, Dienstleistungen, Patienten, Ärzten und Technik ändern sich. 3D-Drucker zum Beispiel werden dazu in der Lage sein, zu Hause Tabletten zu produzieren. Die Lebensqualität älterer Menschen, die oft eine Vielzahl von Wirkstoffen verschrieben bekommen, könnte das deutlich verbessern. Immer mehr alltägliche Geräte lassen sich auch für die Medizin sinnvoll einsetzen. Smarte Uhren und "Wearables"1) sind auf dem Vormarsch.

Die Apple Watch etwa hat eine Lizenzierung der amerikanischen Gesundheitsbehörde, sie kann die Herzfrequenz ihres Trägersmonitoren. Andere Geräte werden es Patienten und Ärzten bequem ermöglichen, Blut- und andere Werte zu messen - nicht für jede Untersuchung muss der Patient mehr aus dem Haus. In ländlichen Gebieten könnte Telemedizin das Problem der Unterversorgung mit Hausärzten, wenn schon nicht beseitigen, dann doch zumindest abmildern.

Gantner versprühte bei seinem Vortrag jede Menge Optimismus. Digitalisierung ist Veränderung und Chance. Gibt es Probleme? Klar. Aber aus Gantners Sicht sind das nicht Dinge wie zum Beispiel künstliche Intelligenz. Sie lässt sich heute bereits sinnvoll integrieren und vernetzen, um vielen Menschen das Leben zu erleichtern. Für Gantner ist das größte Hindernis die Ignoranz gegenüber der Veränderung. Denn: "Die Patienten werden sie einfordern." Setzt ein Unternehmen selbst nicht die von den Patienten gewünschte Lösung um, dann macht es eben ein Konkurrent oder ein Startup, das eine neue Idee schnell bis zur Marktreife bringt.

Datenschutz und Patienten-Einwilligung

Eines der dann schon eher als problematisch wahrgenommenen Themen ist der Datenschutz. Kein Wunder, denn die Abkürzung DSGVO2) hat für Abrechner und Forderungsmanager im Gesundheitswesen in den vergangenen Monaten viel Arbeit gebracht. Wolfgang Hahn, Mitglied der Geschäftsleitung der Zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft AG, hatte für die Teilnehmer in seinem Vortrag einige Praxiserfahrungen im Gepäck. Die Vertragsgestaltung, der Unterschied zwischen Auftragsverarbeitung und die Tätigkeit als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung - das sind Themen, die noch nicht für alle Beteiligten final geklärt sind.

Besonders arbeitsintensiv hat sich das Erfüllen der mit der DSGVO verbundenen Dokumentationspflichten erwiesen, so Hahn - auch das ist eine Erfahrung, die er mit den anderen Teilnehmern des Treffens teilte.

Dr. Tim Arenz, Vorstand der PVS Baden-Württemberg, beschäftigte sich mit den Anforderungen an eine Patienten-Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Sein Fazit: Eine solche Einwilligung ist im stationären Bereich unabdingbar - in der ambulanten Versorgung dagegen hält er sie für nicht zwingend erforderlich.

Von der DSGVO ist es dann auch mit mehr weit bis zum Thema Compliance. Rechtsanwältin und Notarin Julia Bette beleuchtete dazu ein besonders heikles Thema: Seit zwei Jahren gilt nun das Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen. Was hat es gebracht? Anwältin Bette sagt, dass die Sensibilität mit diesem Thema enorm zugenommen hat.

Zwar findet Korruption klassischerweise nicht bei den Abrechnungsdienstleistern und im Forderungsmanagement statt. Die Krux ist aber: Forderungen, die in diesem Zusammenhang entstehen, machen Ärger. Staatsanwaltschaften sind schnell am Werk, und sie werden zuerst den Abrechner kontrollieren, weil man davon ausgeht, dass dieser über alle Daten zu einem Fall verfügt.

Anwältin Bette hatte aber auch eine gute Nachricht dabei: Laut dem Bundeskriminalamt sind die Fallzahlen zu diesem Problem inzwischen rückläufig. Der Grund: Die Firmen sind sensibilisiert, und sie schaffen mehr Compliance-Strukturen. Bette rät, genau dieses weiter und konsequent umsetzen.

Compliance und Antikorruptionsgesetz

Am Ende des Treffens standen viele Gespräche. Das Fazit der Teilnehmer war dabei mehr als nur positiv. Vertreter aller drei Branchenverbände - Forderungsmanager, Factoring-Unternehmen und Gesundheitsabrechner - eint mehr, als dass sie trennt. Eine Fortsetzung dieses gewinnbringenden Austauschs ist daher nicht ausgeschlossen.

Fußnoten

1) Wearables steht für kleine, vernetzte Computer, die am Körper getragen werden und den Alltag des Trägers unterstützen soll.

2) DSGVO: kurz für Datenschutz-Grundverordnung.

MARCO WEBER ist Pressesprecher vom BDIU Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V., Berlin.

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