Wohnungs- und Städtebaupolitik

Die Finanzierung der kommunalen und sozialen Infrastruktur - Möglichkeiten der Förderung

Aktuelle Studien, zuletzt zum Beispiel die Ergebnisse des KfW-Kommunalpanels 2012, zeigen, dass bei der Infrastruktur in Deutschland ein Nachholbedarf an Investitionen von mittlerweile 128 Milliarden Euro allein auf der kommunalen Ebene besteht - mit steigender Tendenz. Neben diesem erheblichen Investitionsrückstau werden zum Beispiel durch die Energiewende und die Anforderungen an die Bildungsinfrastruktur neue Handlungsbedarfe ausgelöst.

Finanzierung über den kommunalen Finanzausgleich

Diese Herausforderungen können die Kommunen allein nicht bewältigen und sind auf Hilfestellungen, beispielsweise durch die Bayern-Labo, das Förderinstitut der Bayern-LB, angewiesen. Dabei kann die finanzielle Unterstützung der Kommunen bei ihren Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur nur dann erfolgreich sein, wenn das Förderkreditangebot und die Möglichkeiten der staatlichen Zuweisungen und Zuschüsse effektiv ineinandergreifen. Auf der Seite der staatlichen Leistungen trägt in Bayern hierzu wesentlich der kommunale Finanzausgleich bei, der sich auch im Jahr 2013 mit einem Gesamtvolumen von über 7,8 Milliarden Euro auf Rekordniveau befindet - dies bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 7,8 Prozent. Neben der allgemeinen Finanzausstattung der bayerischen Kommunen kommt dies insbesondere auch den Projektfördermöglichkeiten nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) zugute.

Auch in diesem Jahr liegt dabei wieder ein besonderer Schwerpunkt auf der kommunalen Hochbauförderung nach Art. 10 FAG und damit auf dem Schulund Kindertagesstättenbau. Der Freistaat hat auf den nach wie vor großen Bedarf mit weiteren Verbesserungen bei der Mittelausstattung und Anpassungen der Förderbedingungen reagiert:

Der bereits im Vorjahr um 80 Millionen Euro angehobene Mittelansatz des Art. 10 FAG von rund 345 Millionen Euro wurde für 2013 um weitere 30 Millionen Euro verstärkt. Hiervon können insbesondere die fortgesetzte unbefristete Förderung des Ausbaus von Ganztagsschulen in allen Schularten nach dem Sonderprogramm "FAGplus15", die Förderung der Kommunen bei energetischen Sanierungen und die Baukostenförderung im Kindergartenund Hortbereich profitieren.

Um in diesem Bereich möglichst viele Maßnahmen berücksichtigen zu können, wurde für die Förderung in den vergangenen Jahren jeweils ein jährliches Bauvolumen von 900 Millionen Euro freigegeben. Aufgrund der erneut angestiegenen Nachfrage ist den Bezirksregierungen als Bewilligungsstellen in diesem Jahr erstmals ein Volumen von einer Milliarde Euro zugewiesen worden. Auf dieser Grundlage können derzeit für nahezu alle zum Jahresende 2012 bekannten Bauvorhaben bei Schulen und Kindertageseinrichtungen Zustimmungen zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt werden.

Für die nach wie vor besonders im Blickpunkt stehenden Kindertagesstätten wird dies durch dauerhafte Verbesserungen im Förderverfahren ergänzt: Durch die zum 1. Januar 2013 in Kraft getretene Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) wurde die für die Förderung von Kindertageseinrichtungen bislang geltende Begrenzung auf zwei Drittel der zuweisungsfähigen Kosten aufgegeben. Wie im übrigen Bereich der kommunalen Hochbauförderung nach dem FAG können damit künftig auch bei Kindertageseinrichtungen die gesamten zuweisungsfähigen Kosten, soweit sie von den Kommunen getragen werden, gefördert werden.

Sonderprogramme

Von wesentlicher Bedeutung für die betroffenen Kommunen ist außerdem das außerhalb des Finanzausgleichs veranschlagte Sonderprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013" für die Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren, das ursprünglich zum Jahresende 2013 auslaufen sollte. Aufgrund der weiterhin hohen Nachfrage wurde das Programm mit dem vom Bayerischen Landtag Ende April beschlossenen Bildungsfinanzierungsgesetz um ein weiteres Jahr - bis Ende 2014 - zu gleichbleibenden Konditionen verlängert.

Neben diesen, die staatlichen Zuweisungen betreffenden Änderungen ist noch auf eine aktuelle förderrechtliche Klarstellung hinzuweisen, die unmittelbar gerade das Verhältnis von Darlehensförderung und staatlichen Zuweisungen betrifft: Das Staatsministerium der Finanzen hat in einem Schreiben an die Regierungen vom 18. Januar 2013 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Zusammentreffen von Förderdarlehen und Zuweisungen nach Art. 10 FAG bei einer Projektfinanzierung grundsätzlich ohne förderrechtliche Beschränkung zugelassen werden kann.

Insbesondere ergeben sich keine Auswirkungen auf die Höhe des Fördersatzes nach Art. 10 FAG. Mit einer Änderung der Förderrichtlinien zum Jahresende 2013 soll dies auch insoweit nochmals ausdrücklich klargestellt werden. Der Freistaat macht hiermit ganz aktuell - wie mit der Ausgestaltung seiner Leistungen insgesamt - deutlich, dass er zur Unterstützung der Investitionstätigkeit seiner Kommunen auf ein sich ergänzendes Miteinander von staatlichen Zuweisungen und dem Angebot seiner Förderbanken setzt.

Finanzierung über Kommunal- und Förderkredite

Die Bayern-Labo als Kommunalbank unterstützt mit Förderkrediten und günstigen Kommunalkrediten Gemeinden, Zweckverbände, deren Eigenbetriebe sowie Schulverbände, um die Finanzierung der kommunalen Eigenanteile an den Investitionen zu erleichtern. Eine Weiterleitung der Kreditmittel an soziale und caritative Einrichtungen im Rahmen der EU-Beihilfevorschriften ist dabei grundsätzlich möglich.

Dabei ergänzen folgende Programme der Bayern-Labo die Finanzierung:

- Für energetische Maßnahmen steht ergänzend zu den Zuschussmitteln das Förderprogramm Energiekredit Kommunal Bayern zur Verfügung, durch das in enger Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe Kredite zur Sanierung kommunaler und sozialer Nichtwohngebäude angeboten werden können.

- Sämtliche Investitionsmaßnahmen des kommunalen Vermögenshaushalts in die allgemeine kommunale und soziale Infrastruktur können durch das weitere Förderkreditprogramm Investkredit Kommunal Bayern, finanziert werden.

- Im Auftrag des Freistaats wurde seit Januar 2013 das Thema "Inklusion" auf der Grundlage des KfW-Programms "IKK - Barrierearme Stadt" aufgegriffen. Das Programm Inklusionskredit Kommunal Bayern dient der Finanzierung von Investitionen in die Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude sowie im öffentlichen Raum. Mit dem Programm sollen vor dem Hintergrund der UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung investive Maßnahmen zur Reduzierung und Beseitigung von Barrieren sowie zum alters- und behindertengerechten Umbau der kommunalen Infrastruktur mit zinsgünstigen Krediten unterstützt werden.

Unabhängig von den Förderprogrammen der Bayern-Labo bietet die KfW-Bankengruppe zwei Programme für den Ausbau von Kindertagesstätten an. Die LfA Förderbank Bayern stellt ergänzend kommunale Förderprogramme insbesondere für die wirtschaftsnahe Infrastruktur zur Verfügung.

Praxisbeispiel Sanierung und Ausbau einer Schule

Anhand eines Praxisbeispiels sollen die Kombinationsmöglichkeiten von Förderprogrammen und Kommunalkredit für eine optimierte Finanzierung aufgezeigt werden:

Ein Schulgebäude aus den siebziger Jahren soll in mehreren Bauabschnitten, die sich über mehrere Haushaltsjahre erstrecken, umfassend saniert sowie um einen Erweiterungsanbau ergänzt werden. Das Gesamtvorhaben umfasst folgende Teilabschnitte:

- energetische Sanierung des Altbaus auf den Standard eines "KfW-Effizienzhauses 85",

- Brandschutzmaßnahmen,

- allgemeine Sanierung des Altbaus (zum Beispiel Boden, Türen et cetera),

- Erweiterungsneubau,

- Einbau eines Aufzugs und

- Schaffung barrierearmer WCs.

Für diese Maßnahmen wird der Kommune nach Abzug der staatlichen Zuschüsse und eventueller Eigenmittel eine Kombination aus mehreren Förderprogrammen und einem Kapitalmarktkredit angeboten. Diese Finanzierungsbausteine werden so verknüpft, dass bei der Kommune ein maximaler Fördernutzen in Form einer möglichst hohen Zinsersparnis entsteht.

Für die energetische Gebäudesanierung kann ein Antrag im Programm Energiekredit Kommunal Bayern gestellt werden. Für den Kostenblock allgemeine Sanierungskosten, Brandschutz und Erweiterungsbau kann die Kommune einen zusätzlichen Antrag im Programm Investkredit Kommunal Bayern stellen. Da es sich um ein mehrjähriges Projekt handelt, können die aufgezeigten Volumengrenzen (zwei Millionen Euro beziehungsweise 50 Prozent der Investitionskosten) für den jeweiligen Haushaltsjahresabschnitt jeweils neu in Anspruch genommen werden. Die Finanzierung der Investitionen zum Barriereabbau, wie dem Einbau eines behindertengerechten Aufzugs sowie von barrierearmen WCs, erfolgt über den Inklusionskredit Kommunal Bayern.

Für Lücken in der Finanzierung die zum Beispiel durch den Zwischenfinanzierungsbedarf von Zuschüssen des Freistaats Bayern entstehen beziehungsweise für Kosten, die nicht über die Förderkredite abgedeckt werden können, kann die Bayern-Labo der Kommune zusätzlich günstige Kapitalmarktkredite mit Zinsbindungen bis zu 30 Jahren anbieten. Die Zinsbindung bei den Förderkrediten ist für die ersten zehn Jahre festgeschrieben.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X