Recht und Steuern

Verständliche Abrechnungen

Eine Heizkostenabrechnung muss verständlich sein, urteilten die Richter am Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 67 S 505/01. Im konkreten Fall hatte ein Mieter aus Berlin seine Heizkostenabrechnung nicht akzeptiert, da ihm Begriffe wie "Str.Intern", "Rgl.Hzg", "Rgl.Hzg.Übergabe" und "Str.Hpt.Übergabe" nicht bekannt seien. Nach einer Erläuterung der Abkürzungen habe er auf dem Papier vergeblich gesucht. Ein Richter musste daraufhin klären, ob Mieter einen Anspruch haben, ihre Abrechnungen wenigstens im Entfernten verstehen zu können. Seine Antwort war ein klares Ja. Das beanstandete Formular sei für den durchschnittlichen, weder juristisch noch betriebswirtschaftlich geschulten Mieter gedanklich nicht nachvollziehbar und damit unwirksam. Das Urteil bedeutet allerdings nicht, dass Abkürzungen grundsätzlich verboten wären. Im Zweifelsfalle müsse das jeweils mit Hilfe eines neuen Richterspruchs geklärt werden.

(Infodienst

Recht und Steuern der LBS)

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