Bundesverfassungsgericht kippt Grundsteuer

Quelle: Bundesverfassungsgericht

bild_raum stephan baumann

Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeit geltenden Vorschriften zur Berechnung der Grundsteuer in Deutschland für verfassungswidrig erklärt. Laut den Richtern sind die Regelungen mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes unvereinbar. Das Festhalten an den seit 1964 (Westdeutschland) beziehungsweise 1935 (Ostdeutschland) unveränderten Einheitswerten führe zu „gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen“ bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gäbe. Der Gesetzgeber muss nun spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung treffen. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die verfassungswidrigen Regeln weiter angewandt werden. Nach Verkündung einer Neuregelung dürfen sie für weitere fünf Jahre ab der Verkündung, längstens aber bis zum 31. Dezember 2024 angewandt werden. Die Grundsteuer zählt mit einem Gesamtvolumen von rund 14 Milliarden Euro pro Jahr zu den wichtigsten Einnahmequellen deutscher Kommunen.

Zur Entscheidung erklärt Mittelstandspräsident Mario Ohoven: „Der Mittelstand begrüßt die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts über die ungerechte Belastung von Betrieben und Bürgern durch die Grundsteuer und warnt zugleich vor neuen Belastungen durch eine Reform. Für die Kommunen ist die Lage schwierig. Eine Frist zur Behebung des verfassungswidrigen Zustands ist die einzig richtige Entscheidung. Ob die Kommunen jedoch eine Neubewertung aller 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe innerhalb weniger Jahre umsetzen können, ist fraglich.“

Tobias Schneider, Steuerberater und Partner bei CMS in Deutschland, meint: „Die nun im Lichte der Entscheidung neu zu findende verfassungsgemäße Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer wird sich mehr an den tatsächlichen Wertverhältnissen der jeweiligen Immobilie orientieren müssen als dies bislang der Fall war. Das heißt, dass die Grundsteuerbelastung für Immobilien, deren Wertentwicklung in den vergangenen Jahrzehnten überproportional gut war, steigen wird, während die Belastung für Underperformer sogar sinken könnte."

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