Rekordmarke bei Grunderwerbsteuer – BFW kritisiert „Steuerwettlauf“

Wie der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) berichtet, sind die Einnahmen der Länder durch die Grunderwerbsteuer 2019 auf einen neuen Rekordwert von 15,8 Milliarden Euro geklettert. Das ist laut Angaben des Bundesfinanzministeriums ein Anstieg von rund 12,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Unter den Ländern ist Berlin mit einem Anstieg von 37 Prozent Spitzenreiter. Bundesweit haben sich die Einnahmen durch die Grunderwerbsteuer seit 2010 verdreifacht.

„Während der Mangel an bezahlbarem Wohnraum immer größer wird, treiben die Länder die Wohnkosten weiter in die Höhe. Es ist ein Skandal, dass sich die Länder im Wettlauf um die höchste Grunderwerbsteuer überbieten“, kritisierte BFW-Präsident Andreas Ibel heute in Berlin. Die Grunderwerbsteuer fällt beim Immobilienkauf an und wird seit 2006 durch die einzelnen Bundesländer festgelegt. Seitdem wurde sie von den Ländern insgesamt 27 Mal erhöht. Ibel: „Die Zeche zahlen nicht nur die Käufer, sondern auch die Mieter: Höhere Grunderwerbssteuern treiben über den Anstieg der Kaufnebenkosten auch die Mieten in die Höhe!“

Den höchsten Grunderwerbssteuer-Rekord verzeichnet Berlin: Hier sind die Einnahmen durch die Grunderwerbsteuer seit 2018 um 37 Prozent gestiegen. „Umso absurder ist, dass der Berliner Senat die Mieten mit dem Mietendeckel begrenzen und senken will – und zwar einseitig auf Kosten von Vermietern und Investoren. Schließlich treibt der Senat höchstselbst die Mieten mit der Grunderwerbssteuer immer weiter nach oben!“ Auch das Baukindergeld werde mit der steigenden Grunderwerbssteuer ad absurdum geführt, so Ibel weiter: „Was der Bund dem Bürger in die linke Tasche steckt, ziehen ihm die Länder wieder aus der rechten Tasche raus. Mit dem Steuerwettlauf bei der Grunderwerbsteuer konterkariert die Politik ihr eigenes Ziel, den Erwerb von Eigentum und somit einer Altersvorsorge zu fördern.“

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Ibel verwies auf die Empfehlung einer Steuerreformkommission aus dem Jahr 1983: Bereits damals hatten die Experten festgestellt, dass ein Grunderwerbsteuersatz von maximal zwei bis drei Prozent gesamtwirtschaftlich vertretbar ist. Ibel resümierte: „Damals wie heute gilt: Die Grunderwerbsteuer muss bundesweit endlich wieder auf ein investitionsfreundliches Niveau gesenkt werden, damit wir mehr bezahlbaren Wohnraum für alle Menschen schaffen können!“ Die Grunderwerbssteuer (GrESt) fällt beim Erwerb eines Grundstücks oder Gebäudes an und wird seit 2006 von den Bundesländern erhoben. Seitdem haben fast alle Bundesländer die Grunderwerbssteuer erhöht. Der herkömmliche Satz von 3,5 Prozent gilt nur noch in Bayern und Sachsen; in Saarland, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und nun auch in Thüringen ist der Spitzensatz bei 6,5 Prozent.

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