Covered Bonds: EZB dominiert noch lange

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Es ist soweit. Die EZB stellt ihre Anleihekäufe zum Ende dieses Jahres ein. Das hat das Direktorium auf seiner letzten Sitzung in diesem Jahr beschlossen. Damit endet eines der umstrittensten geldpolitischen Kriseninstrumente. Umstritten ja, illegal nein. So sieht es zumindest der Europäische Gerichtshof. Laut einem Urteil des EuGH von Anfang Dezember verstoßen die Anleihekäufe nicht gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung und damit nicht gegen ihr Mandat, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Wer aber glaubt, das war´s, der irrt. Und zwar gewaltig. Denn es wurde lediglich beschlossen, den Anleihebestand durch Zukauf neuer Anleihen weiter zu erhöhen. Allerdings soll der Bestand gehalten werden, indem die Fälligkeiten durch neue Papiere ersetzt werden, was nichts anderes heißt, als dass auch weiterhin in erheblichem und bis 2022 sogar spürbar steigendem Umfang Anleihekäufe durch die Notenbanken getätigt werden. Das Investitionsvolumen erreicht dann aufgrund der Fälligkeiten rund 35 Milliarden Euro und schmilzt erst danach langsam ab (siehe Abbildung).

Für den Covered-Bond-Markt ist all das Fluch und Segen zugleich. Einerseits profitieren die Emittenten weiterhin von einem finanzkräftigen und auch gierigen Käufer, der den Absatz der Emissionen quasi garantiert. Darüber hinaus ist positiv festzuhalten, dass der Ausstieg nicht abrupt kommt, sondern sich über die kommenden mehr als zehn Jahre hinstreckt. Die Gefahr größerer Verwerfungen an den Märkten sollte damit ausgeschlossen sein. Allerdings verdrängt die Notenbank damit auch weiterhin etablierte Investoren in Pfandbriefe und ähnlich Produkte und wird auch den Sekundärmarkt weiter belasten. Aber die Emittenten haben ja mittlerweile ausreichend Erfahrung mit der EZB als Käufer sammeln können und werden auch mit den neuen, eigentlich alten Rahmenbedingungen umgehen können.

Mehr als dieses Thema treibt die Verantwortlichen des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken da schon die anhaltende Diskussion um die Beleihungswertermittlungsverordnung. Nach wie vor, Immobilien & Finanzierung hatte bereits in der Ausgabe vom 1. Mai über den vdp-Unmut berichtet, stören sich die Vertreter der Pfandbriefbanken an der zunehmend großen Schere zwischen Marktpreisen und Beleihungswerten, die auf die langfristig ausgelegten zugrunde gelegten Zinssätze bei der Beleihungswertermittlung zurückzuführen ist. Diese liegen immer noch jenseits der 5-Prozent-Marke. Dadurch können aktuell nur rund 30 bis 35 Prozent des gesamten Bestandes an Hypothekendarlehen als Deckungsmasse für die Emission von Pfandbriefen herangezogen werden. Eine Beschränkung, die der Gesetzgeber und Aufseher mit Blick auf die Stabilität und Solidität des deutschen Immo bilienmarktes und Immobilienfinanzierungsgeschäftes vermutlich als durchaus zumutbar, wenn nicht gar sinnvoll erachtet.

Allerdings kann natürlich die von vdp-Präsident Louis Hagen aufgeworfenen Frage nach dem "New Normal" auch nicht vollständig ignoriert und ausgeblendet werden. Niedrige Zinsen werden uns noch lange erhalten bleiben, denn der Ausstieg aus der Nullzinsphase wird nun wohl doch erst 2020 eingeläutet werden. Und auch die harmonisierten Covered-Bond-Regeln der EU zeigen, dass der Vorteil der deutschen BelWertV vom EU-Gesetzgeber nur wenig honoriert wird. Denn statt der 5-prozentigen Mindestüberdeckung soll ein Mitgliedsstaat lediglich 2 Prozent ansetzen können, wenn auf eine konservative Beleihungswertermittlung abgestellt wird.

Ob die BaFin also dieses Mal eher mit sich reden lassen wird? P.O.

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