Kommunalfinanzen: Geht's noch ohne Bund?

Philipp Otto

Foto: Fritz Knapp Verlag

Im Jahr 2020 hat sich der Bund einmal mehr sehr erfolgreich ähnlich der Nymphe Amaltheia der griechischen Mythologie als Beschützer der Kleinen und Schwachen gezeigt. Amaltheia zog den Königssohn Zeus in Gestalt einer weißen Ziege mit ihrer Milch groß und verlor beim Kampf mit seinem Vater, dem Titanen Kronos, der Zeus töten wollte, eines ihrer geschwungenen Hörner, das fortan als Füllhorn berühmt wurde, das sich immer wieder mit all dem füllte, was sein Besitzer begehrte. Ein solches Füllhorn hat der Staat im vergangenen Corona-Jahr auch über den Kommunen ausgeschüttet, wobei hierbei in Anlehnung an die Sage noch zu klären wäre, wer der Kleine und Schwache ist. Finanziell sind das auf jeden Fall die Kommunen. Zwar haben die Städte und Kreise in Deutschland 2020 zum sechsten Mal in Folge einen Überschuss bei ihren Finanzen verbucht. Allerdings flossen dafür fast 14 Milliarden Euro vom Bund an die Kommunen, wie der alle zwei Jahre erscheinende kommunale Finanzreport der Bertelsmann-Stiftung ermittelte. Insgesamt verursachte die Krise laut Bertelsmann-Stiftung einen Gesamtschaden von mindestens 17 Milliarden Euro. Verursacht wurde das Loch vor allem von wegbrechenden Gewerbesteuereinnahmen. Diese sind 2020 um fast 9 Milliarden Euro niedriger ausgefallen als noch ein Jahr zuvor.

Das Eingreifen des Bundes war alternativlos, denn natürlich muss ein Staat in einer Krise stets handlungsfähig bleiben. Klamme Kommunen sind da ein schlechter Beistand. Aber es stellt sich natürlich einmal mehr die Frage nach der Solidität der Kommunen und der richtigen Verteilung von Einnahmen und Ausgaben. Erst recht, da die Schere zwischen armen und reichen Kommunen tendenziell immer weiter auseinandergeht. Daran haben auch die zahlreichen milliardenschweren Bundesprogramme, die die Kommunen eigentlich in wesentlichen Bereichen entlasten sollen, nicht viel geändert. Auch die größtenteils vonseiten der Kommunen ergriffenen Maßnahmen werfen Fragen nach der Zukunftsfähigkeit auf. Denn weder die Versteigerung oder gewinnmaximierende Bepreisung von Bauland noch immer höhere Hebesätze für Gewerbe- und Grundsteuer B helfen nachhaltig, die Attraktivität des jeweiligen Wirtschaftsstandortes zu steigern. Im Gegenteil. Vielmehr drohen weitere Attraktivitätsverluste und damit Steuermindereinnahmen und höhere Ausgaben für Sozialleistungen. Aus dieser Spirale auszubrechen wird nicht leicht. P.O.

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